Euro-Münzen | Bildquelle: pixabay

Baden-Württemberg:

"Spitze auf dem Land" - 3,3 Millionen Euro für innovative Unternehmen im Ländlichen Raum

Stand: 14.11.14 13:27 Uhr

Die Landesregierung stellt in der aktuellen Auswahlrunde der neuen Förderlinie "Spitze auf dem Land" weitere 3,3 Millionen Euro an Fördermitteln für insgesamt neun innovative Unternehmen im Ländlichen Raum zur Verfügung. Landwirtschaftsminister Bonde sagte dazu: "Baden-Württemberg ist ein innovatives und wirtschaftsstarkes Land. Die Landesregierung fördert kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben. Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land" setzt damit gezielte Impulse für innovative und dezentrale Wirtschaftsstrukturen, attraktive Arbeitsplätze und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land".

Die ‚Spitze auf dem Land' gebe Unternehmen mit dem Potenzial zur Technologieführerschaft einen Schub für die zukünftige Entwicklung. Die gleichbleibend hohe Anzahl an Förderanträgen zeige dabei die Attraktivität der neuen Förderlinie ‚Spitze auf dem Land'.

In die aktuelle Auswahlrunde sind Bondes Ministerium zufolge folgende Projekte aufgenommen worden:

 

 

Die ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse. Die Mittel für „Spitze auf dem Land" stammen aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land" will das Land kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum ansprechen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen.

Diese Unternehmen prägen die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs und sind Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.

Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.

 

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