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Reutlingen / Pfullingen:

50.000 Euro für Denkmalförderung - Toto-Lotto-Gelder für Villa Laiblin und Peter&Paul-Kirche

Stand: 11.11.14 19:32 Uhr

Reutlingen und Pfullingen profitieren von der dritten Tranche der neuen Denkmalförderung. Das teilte der baden-württembergische Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid seinem Heimatwahlkreis jetzt mit: "Das Land hilft mit, Baudenkmäler zu erhalten. Für die Villa Laiblin in Pfullingen und die evangelische Kirche in Gönningen gibt es jetzt eine finanzielle Unterstützung", sagte Schmid weiter.

Bei der Gönninger Kirche Peter und Paul stehen vor allem Dach und Turm zur Sanierung an. Dafür stellt die grün-rote Landesregierung 41.050 Euro zur Verfügung. In der Villa Laiblin werden Wandmalereien konserviert und restauriert, was mit immerhin noch 7.640 Euro bezuschusst wird. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Nachfinanzierung.

Die Marienkirche in Reutlingen erhielt bereits mit der 2. Tranche der Denkmalförderung im September 21.800 € für die Sanierung von Strebebögen, Fugen, Reinigungsarbeiten sowie weitere Maßnahmen am Gebäude innen wie außen.

Im Rahmen der dritten Tranche des diesjährigen Landesdenkmalschutzprogramms investiert die grün-rote Landesregierung über 2,4 Millionen Euro in die Sanierung,

Nutzung und den Erhalt von 39 Kulturdenkmälern in Baden-Württemberg. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.

Die Denkmalpflege ist für Schmid ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Identität und Gemeinschaft. Zudem profitiere auch das Handwerk vor Ort von neuen Aufträgen, um weiterhin Arbeits- und Ausbildungsplätze anbieten zu können. „Durchschnittlich lösen die Mittel der Denkmal­förderung das achtfache Investitionsvolumen aus und sind damit ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Handwerks", betont Schmid, der zugleich Wirtschaftsminister des Landes ist.

Die Mittel stammen aus Erlösen der staatlichen Toto-Lotto GmbH. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können bei den regional zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden. Gefördert werden hauptsächlich kirchliche und kommunale Projekte, aber auch private. Letztere werden aufgrund des Datenschutzes nicht veröffentlicht und sind in den obigen Projekten und Summen nicht enthalten.

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