Jedoch sollen, laut Angaben des baden-württembergischen Sozialministeriums, Personen unter 60 Jahren in Zukunft nur nach ärztlicher Risikoanalyse und sorgfältiger Aufklärung mit AstraZeneca geimpft werden. Personen unter 60 Jahren, die trotzdem mit AstraZeneca geimpft werden möchten, können dies bei der Terminvereinbarung angeben.
Impfberechtigte über 60 erfahren im Zuge der Terminbuchung, welcher Impfstoff bei ihnen zum Einsatz kommt. Die Umbuchung auf einen anderen Corona-Impfstoff ist nicht möglich.