Steuerbetrug | Bildquelle: pixelio.de - IESM Foto: pixelio.de - IESM

Baden-Württemberg:

Landesregierung fordert Überarbeitung der straffreien steuerlichen Selbstanzeige

Stand: 04.02.14 17:41 Uhr

Seit den Fällen Alice Schwarzer und André Schmitz ist das Thema "Steuerliche Selbstanzeige" wieder in aller Munde – auch in Stuttgart, bei der heutigen Regierungspressekonferenz mit Landesvize und Finanzminister Nils Schmid.

65 Milliarden Euro sind dem deutschen Fiskus 2012 einer Studie zu Folge durch Steuerhinterziehung durch die Lappen gegangen. Geld, das in den leeren Staatskassen fehlt. Um den Schaden zu minimieren, gibt es die Regelung der "strafbefreienden Selbstanzeige". Reuige Steuersünder bleiben demnach von der Justiz unbehelligt, wenn sie ihre Vergehen zugeben. Die Regelung an sich: ja, aber sie muss überarbeitet werden. Ziel sei es laut Finanzminister Nils Schmid, aus Sicht der Landesregierung, die Voraussetzungen für eine Straffreiheit bei Selbstanzeige zu verschärfen. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sei genau diese Verschärfung der Voraussetzung zur Selbstanzeige auch deutlich aufgenommen worden. Die Länderfinanzminister sind darüber miteinander im Gespräch, in einer Arbeitsgruppe. Aus Baden-Württemberg kommen dabei eindeutige Forderungen. Es gäbe zwei konkrete Punkte: das eine sei, die Selbstanzeige müsse sich auf alle Steuerarten beziehen, nicht nur auf eine, also auf die ganze Breite möglicher Verfehlungen und zweitens die Angaben, die ein Steuerhinterzieher für eine Strafbefreiung machen müsse, sollte in Zukunft zehn Jahre zurück gehen und nicht nur fünf Jahre. Schließlich kann das Finanzamt hinterzogene Steuern nach 10 Jahren noch einfordern. Eine Parallelität der Fristen wäre hier wünschenswert. Zum Fall in den eigenen Reihen wollte sich Schmid aber nicht äußern – das sei maximal eine Fraktionsinterne Angelegenheit.
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