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Tübingen:

Leserbrief: "Mangelndes Interesse der Landtagskandidaten am existenzbedrohenden Zustand der geschlossenen Unternehmen"

Stand: 19.02.21 12:06 Uhr

Sabine Lüllich, Ladenbesitzerin in Tübingen, hat uns untenstehenden Leserbrief geschrieben. Sie beklagt das mangelnde Interesse der meisten Landtagswahlbewerber "am existenzbedrohenden Zustand der geschlossenen Betriebe und Geschäfte". Und fragt: "Warum dürfen Lidl, Aldi und Drogeriemarkt Müller...weiterhin Non Food Artikel verkaufen und die anderen Einzelhändler sollen am langen Arm der Regierung ausgehungert werden? Und warum kann dies nicht beantwortet werden???" Lesen Sie hier den kompletten Leserbrief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt, wo die Wahlplakate alle hängen und wir kurz vor der Landtagswahl stehen, bekommen die vom Lockdown betroffenen Betriebe ein wenig Aufmerksamkeit von der Politik. Hier sollte sich man schon die Frage stellen, liegt dies an den neuen Umfragewerten oder weil in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Landtagswahlen vor der Türe stehen?

Zuvor und jetzt interessieren sich außer OB Palmer (diesem besonderen Dank für seinen Einsatz für die Tübinger Händler /Gastro./Friseure...), Sahra Wagenknecht, Alice Weidl und Christian Lindner kaum einer für die Corona Probleme der vom Lockdown Betroffenen. Von diesen Vieren steht übrigens keiner zur Wahl.

Allein von den 21Landtagsbewerberinnen, Bewerbern und 21 Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern aus dem Landkreis Tübingen kam (außer aus einer Partei A..D ) wenig oder kein Interesse an dem existenzbedrohenden Zustand der geschlossenen Betriebe und Geschäfte.

Warum dürfen Lidl, Aldi und Drogeriemarkt Müller...weiterhin Non Food Artikel verkaufen und die anderen Einzelhändler sollen am langen Arm der Regierung ausgehungert werden? Und warum kann dies nicht beantwortet werden???

Es setzt sich auch kein Politiker und keine Politikerin und auch kein angehender Landtagskandidat und keine angehende Landtagskandidatin dafür ein, dass eine Verkäuferin, ein Verkäufer, eine Friseurin, ein Friseur und Servicekräfte im Angestelltenverhältnis 100 % des Nettolohns, bei den von Amts wegen geschlossenen Geschäften vom Staat bekommen.

Unsere Betriebe sind von Amtswegen geschlossen - der Staat hat uns die Geschäftsgrundlage entzogen und steht somit in der Verantwortung !

Wir haben hervorragende Hygienesysteme, nehmen gerne weitere Personenzahlbegrenzungen in Kauf, vielleicht auch für den Anfang eine 3 Tage -Woche aber lassen Sie uns wieder ÖFFNEN.

Ich kann von meiner Seite aus nur sagen, WÄHLEN SIE ERST NACH DER WAHL!!!

Sabine Lüllich, Tübingen


Möchten Sie uns auch einen Leserbrief schreiben? Dann optimalerweise per E-Mail an: Leserbriefe@rtf1.de

Klar, dass Sie dabei unsere Netz-Etikette beachten, in der Argumentation sachlich bleiben und beleidigende oder herabsetzende Formulierungen vermeiden.


Erstveröffentlichung: 19.02.2021-12:06

 

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