Baden-Württemberg:
Ausnahmeregelung für Berufskraftfahrende an Autobahnrasthöfen
Stand: 08.11.20 16:29 Uhr
Die Landesregierung hat im Rahmen der geänderten Corona-Verordnung die Möglichkeit eröffnet, dass Berufskraftfahrende, die an Autobahnrasthöfen ihre Ruhezeiten verbringen oder dort Übernachten, ihre Mahlzeit auch innerhalb der Gaststätte zu sich nehmen können.
Dabei müssen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Verkehrsminister Hermann freut sich über dieses Signal für eine systemrelevante Berufsgruppe, die sonst oft nicht im Rampenlicht stünde. Die Betreiber der Gaststätten werden aufgefordert, dass dieses Zugeständnis nur von Berufskraftfahrenden in Anspruch genommen werden dürfe.
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