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Deutschland:

Sexkaufverbot auch in Deutschland? - Leserbrief-Schreiberin widerspricht Widmann-Mauz

Stand: 23.10.20 19:44 Uhr

Sexkaufverbot auch in Deutschland? Wir hatten über die Initiative von Staatsministerin Widmann-Mauz berichtet. Dazu hat uns ein Leserbrief erreicht: Das neue Prostitutionsschutzgesetz sorge heute schon für gesetzlichen Schutz, schreibt Leserin Lena Schmidt: Durch die Registrierungspflicht mit Bußgeldern für Etablissements bis 50.000 EURO und den gesetzlich vorgeschriebenen Alarmknopf seien die Prostituierten bereits heute geschützt. Ein Sexkaufverbot würde diese in die Illegalität drängen, wo sie Zuhältern schutzlos ausgeliefert wären. Lesen Sie hier den gesamten Leserbrief:

Frauenrechte seien Menschenrechte und diese würden insbesondere im Arbeitsfeld der Prostitution mit Füßen getreten, hatte Staatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) gegenüber RTF.1 betont.

Um dies zu verhindern setzt sich die Politikerin für ein Sexkaufverbot nach dem "Nordischen Modell" ein. Das Modell stellt die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen gegen Geld unter Strafe und kommt in Schweden bereits seit 1999 zur Anwendung.

Dazu schreibt uns Lena Schmidt:

"Worunter Prostituierte in diesem Land wohl am meisten leiden sind fortwährende Diskriminierung, indem sie in den Medien ständig mit Drogenmissbrauch, Zwangsprostitution, Menschenhandel und Zuhälterei an den Pranger gestellt werden.

Dies ist jedoch ein völlig falsches Bild der Branche! Und es wird auch nicht richtiger, wenn ein paar Bundestagsabgeordnete ihnen jetzt kollektiv Zwangs- Traumatherapie verordnen wollen.

Würden diese 16 Abgeordneten mal mit den Damen sprechen, anstatt nur immer wieder den ewig gleichen, diskriminierenden Unsinn über diesen Wirtschaftszweig zu wiederholen, dann würden sie schnell merken, dass 90 Prozent der Prostituierten in diesem Land nicht "gerettet " werden wollen!

Prostituierte sind in Deutschland dazu verpflichtet sich registrieren zu lassen. Sie Zahlen Steuern und sie unterhalten in ihren Arbeitsbereichen oft langjährige, vertrauensvolle Beziehungen zu ihren Kunden!

Prostitution gleich Zwang und Zuhälterei? Das war mal so. Ja! Nämlich in der Zeit als Prostitution verboten war und die Frauen ihre Rechte deshalb nicht einklagen könnten!

Registrierte Prostituierte unterliegen den Regeln und Verboten des Prostitutionsschutzgesetzes!

Betreiber benötigen eine Konzession die nur unter strengen Auflagen überhaupt erteilt wird. In den Betrieben finden regelmässig unangekündigte Kontrollen statt und ein Betreiber eines Bordells/ Vermieter eines Tantradstudios, etc. riskiert eine Strafe von 50.000 Euro und Verlust der Konzession, wenn er auch nur eine einzige Dame bei sich arbeiten lässt die nicht registriert ist.

Bei 33.000 registrierten Prostituierten müssten also 366.000 Prostituierte illegal auf der Strasse arbeiten oder ihre Dienste heimlich in irgendwelchen Privatwohnungen anbieten. Doch das wäre gar nicht möglich, denn Ordnungsamt und Finanzamt haben einschlägige Internetportale selbstverständlich im Blick.

Insofern ist die Zahl von 366.000 illegal tätigen Prostituierten blanker Unsinn! Es gibt überhaupt keine Belege für diese Zahl!

Sie wurde von militanten Frauenrechtlerinnen immer wieder genannt, um die männlichen Kunden zu kriminalisieren.

Doch ebenso wenig wie Prostituierte Opfer sind, sind deren Gäste Vergewaltiger! Da gibt es nette, die sich gute Gespräche und liebevolles gestreicheltwerden wünschen. Und da gibt es anstrengende, die versuchen die gebuchte Zeit zu überziehen, nicht gelernt haben sich anständig zu waschen, oder wo einfach keine Harmonie zwischen Anbieter in und Kunden aufkommt.

Da Prostitution heute ein streng reglementierten Gewerbe ist übt ein Gast aber keine Gewalt mehr auf die Prostituierte aus. Jeder Konzessionsbetrieb hat seit 2017 in jedem Raum ein Alarmsystem. Und fände trotzdem der Versuch von Nötigung statt, so könnte die verpflichtend beim Finanzamt gemeldete Prostituierte natürlich auch Anzeige erstatten.

Nur indem eine Prostituierte Pflichten zu erfüllen hat erhält sie auch Rechte. Das hat die Bundesregierung 2017 erkannt und das Prostitutionsschutzgesetz auf den Weg gebracht.

Wenn in der Coronakrise nun einige Frauen Probleme bekommen weil sie in der Vergangenheit ihre Pflichten nicht erfüllt haben, so stehen diese nicht stellvertretend für eine ganze Branche!

Viel mehr ist es an der Politik Schwarzarbeit noch stärker als jetzt zu ahnden!

Die prekären Verhältnisse einiger weniger während der Pandemie in der Erotikindustrie als Blaupause zur Verunglimpfung einer ganzen Gruppe heran zu ziehen ist übertragbar auf jedwede Art von Diskriminierung!

Doch die Menschen, die sich entscheiden in diesem Wirtschaftszweig zu arbeiten sind so verschieden wie in jedem anderen Bereich des Berufslebens auch! Die Geschichte von "den armen Opfern" ist nur Dank der Gesetzgebung in Deutschland inzwischen Geschichte!

Wer daran zweifelt, der sollte sich erst mal selber mit einer dieser Solo- Unternehmerinnen unterhalten, bevor er aufgrund von unreflektierten Meinungen dafür eintritt ihr die wirtschaftliche Existenz zu zerstören!"

Leserbrief von Lena Schmidt vom 12.10.2020

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