Die beiden großen Kirchen unterstützen in einer übereinstimmenden Erklärung nachdrücklich das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden wirksam zu erhöhen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz sind der Überzeugung, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, "die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen".
Das Gesetz gewährt aus Sicht der Kirchen weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und trifft dennoch Maßnahmen die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen. Zudem halte das Gesetz praktische Regelungen bereit, wie etwa die Einführung eines Organspenderegisters, die die Abläufe und Strukturen bei der Organspende weiter verbessern werden.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, erklärte nach der Bundestagsentscheidung: "Die Verabschiedung dieses Gesetzes setzt ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medizin)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das Wertefundament unserer Gesellschaft fußt. Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages deshalb sehr."
Die Evangelische Kirche ergänzt: Die Gesellschaft sei jetzt als Ganze herausgefordert, alles zu unterstützen, was die individuelle Organspendenbereitschaft befördert. Die Kirche wolle das in ihren Möglichkeiten Stehende dazu beitragen.
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