Ritter-Sport Schokolade | Bildquelle: pixelio.de - rike Foto: pixelio.de - rike

Waldenbuch/München:

OLG München kippt Berufung - Ritter Sport gewinnt gegen Stiftung Warentest

Stand: 11.09.14 14:21 Uhr

Der Rechtsstreit zwischen der Stiftung Warentest und der Alfred Ritter GmbH & Co. KG ist entschieden: Der mittelständische Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat den Prozess gewonnen. Die Angabe des mittelständischen Schokoladen-Herstellers, dass in der Sorte "Ritter Sport Voll Nuss" nur natürliche Aromen verwendet werden, sei korrekt. Eine Verbrauchertäuschung liegt nach Ansicht des Gerichts daher nicht vor. Grund für den Rechtsstreit war ein Testbericht der Stiftung Warentest im November 2013. Dort hatte Stiftung die Auffassung vertreten, Ritter Sport führe die Verbraucher in die Irre, weil der Aromastoff Piperonal nur künstlich hergestellt werden könne. Dagegen hatte der Tafelschokoladen-Hersteller geklagt und vor Gericht glaubhaft gemacht, dass der Aromastoff auch auf natürlichem Wege hergestellt werden kann,

Nach Mitteilung von Ritter Sport hatte die Stiftung Warentest mit ihrer damaligen Bewertung die Verkehrsfähigkeit der Ritter Sport Sorte "Voll-Nuss" in Abrede gestellt. 

Ritter Sport habe vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirken müssen, um den drohenden Auslistungen des Handels entgegenzutreten. Hätte der Handel die Ritter-Sport Schokolade aus den Regalen genommen, wäre das für das mittelständische Familienunternehmen existenzbedrohend gewesen.

Gegen das Urteil der ersten Instanz zugunsten Ritter Sport hatte die Stiftung Warentest vergeblich Berufung eingelegt.

„Wir hätten uns gewünscht, Stiftung Warentest wäre ihrem eigenen Anspruch gerecht geworden und hätte eingeräumt, einen Fehler gemacht zu haben – sowie sie es von Unternehmen immer verlangt", äußert sich  der Leiter der Abteilung Recht bei Ritter Sport, Thomas Seeger:

„Stattdessen Herstellungsort und Lieferkette zu diskreditieren, ist ein untauglicher Versuch, von eigenen Fehlern und Versäumnissen abzulenken. Das dient nicht der Verbraucheraufklärung, der Vorwurf der Verbrauchertäuschung fällt damit am Ende auf Stiftung Warentest zurück".

Seeger sagte weiter, die Zurückweisung des Einspruchs der Stiftung Warentest durch das Gericht sei "mit deutlichen Worten" erfolgt. Das Urteil des Landgerichts München I vom 13. Januar 2014 sei damit rechtskräftig.

„Die Entscheidung sei richtig, so Seeger: "Sie zeigt, auch Stiftung Warentest darf nicht willkürliche Behauptungen in die Welt setzen, die jeder Grundlage entbehren". Nur weil Stiftung Warentest kein geeignetes Verfahren zur Gewinnung natürlichen Piperonals bekannt war, haben die Verantwortlichen auf einen Verstoß gegen die Aromenverordnung geschlossen – nach dem Motto, was ich nicht kenne, kann es auch nicht geben – und unserem wichtigsten Produkt die Verkehrsfähigkeit abgesprochen." 

Einen belastbaren Beweis für ihre Behauptung sei die Stiftung Warentest bis heute schuldig geblieben: "Ritter Sport und Symrise haben durch eine Patentrecherche mehrere, zum Teil patentierte Verfahren aus verschiedenen Ländern aufgezeigt, mit denen aus Lorbeergewächsen Piperonal auch in industriellem Maß auf natürlichem Weg gewonnen werden kann."

Die amtliche Lebensmittelüberwachung habe bei einer intensiven Überprüfung des Herstellungsprozesses keinen Verstoß gegen geltende Kennzeichnungsvorschriften
feststellen können.

Darüber hinaus, so Ritter Sport, legte die Symrise AG die Eidesstattliche Versicherung eines Gutachters vor, der "den gesamten Herstellungsprozess des von Ritter Sport verwendeten Piperonals überprüft habtund zu dem Ergebnis kommt, Ausgangsstoff und Herstellungsverfahren seien natürlich im Sinne der
EU-Aromenverordnung. Das Piperonal in der Ritter Sport Voll-Nuss ist ein natürliches Aroma, die Schokolade demnach korrekt deklariert und ohne Einschränkung verkehrsfähig."

Seeger kritisierte auch den Umgang der Stiftung Warentest mit dem Ergebnis der Recherchen: „Wir hätten uns gewünscht, Stiftung Warentest wäre ihrem eigenen Anspruch gerecht geworden und hätte eingeräumt, einen Fehler gemacht zu haben – so wie sie es von Unternehmen immer verlangt. Stattdessen Herstellungsort und Lieferkette zu diskreditieren, ist ein untauglicher Versuch, von eigenen Fehlern und Versäumnissen abzulenken."  Das diene nicht der Verbraucheraufklärung. Der Vorwurf der Verbrauchertäuschung falle damit am Ende auf Stiftung Warentest zurück.

Das 1912 gegründete mittelständische Familienunternehmen aus dem schwäbischen Waldenbuch beschäftigt nach Angaben von Ritter Sport heute rund 1.200 Mitarbeiter und wird in dritter Generation von Alfred T. Ritter geführt. Täglich verlassen rund 2,5 Millionen Schokoladen-Tafeln das Werk. Die Ritter Sport Schokolade werde in über 100 Länder weltweit exportiert Nach Angaben des Unternehmens erfand Clara Ritter im Jahr 1932 "die bis heute charakteristisch quadratische Schokoladeform".Die Familie Ritter bürge nun schon seit über 100 Jahren mit ihrem Namen für die hohe Qualität der Produkte.

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