B28 zwischen Reutlingen und Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen-Betzingen:

Im Gewerbegebiet dürfen keine Asylbewerber untergebracht werden

Stand: 14.08.14 16:41 Uhr

Gewerbegebiete wie hier in Reutlingen-Betzingen sind für die Unterbringung von Asylbewerbern unzulässig – das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt in seinem Urteil bestätigt.

Damit fallen für den Landkreis Reutlingen geplante Neubauten im Industriegebiet Reutlingen-Betzingen als mögliche Unterkunft weg.

Der Landkreis plant deshalb zusammen mit der Stadt Reutlingen, das Baurecht zu ändern und bisherige Gewerbegebiete im Ortsteil Betzingen in sogenannte Mischgebiete umzuändern.

Dazu bräuchte es allerdings die Zustimmung des Gemeinderats - und der hat momentan Sitzungspause.

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