Filiale der Kreissparkasse Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Negativzinsen der KSK sind rechtens

Stand: 29.06.18 15:28 Uhr

Das Landgericht Tübingen hat entschieden, dass die von der Kreissparkasse Tübingen verhängten Negativzinsen rechtens waren.

Damit wies das Gericht eine Klage der Verbraucherzentrale ab. Die Kreissparkasse Tübingen hatte in einem Riester-Vertrag einen zugesagten positiven Zins mit dem aktuell negativen Zins verrechnet. Das Landgericht sah hierin jedoch keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, weil der zusätzlich gewährte Bonuszins verhindert habe, dass Kunden für ihre Sparverträge hätten zahlen müssen. Keinem Kunden würden tatsächlich Negativzinsen in Rechnung gestellt.
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