Warnung:
Salmonellen in Discounter-Eiern - Schwäbischer Produzent ruft Freilandeier zurück
Stand: 01.05.18 08:35 Uhr
Bei einer amtlichen Lebensmittelprobe von Eiern der Waiblinger Firma Inter-Ovo wurden Salmonellen nachgewiesen. Die Firma ruft deshalb Eier zurück, die an Norma, Rewe, Netto, Penny und Edeka geliefert wurden.
INTER-OVO GmbH ruft Eier aus Freilandhaltung zurück. Betroffen sind ausschließlich Eier mit der Printnummer 1-DE-0353974 (Information befindet sich als Stempelaufdruck auf dem Ei) und verschiedenen Mindesthaltbarkeitsdaten vom 29.04.2018 bis einschließlich 20.05.2018 (Information befindet sich auf einem Aufkleber auf der Verpackung).
Konkret handelt es sich um folgende Artikel:
- „Gutsglück Eier 10 frische Eier aus Freilandhaltung" (angeboten bei NORMA BadenWürttemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 29.04.2018 und 20.05.2018.
- „REWE Beste Wahl 6 Eier aus Freilandhaltung XL" (angeboten bei REWE in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 09.05.2018, 10.05.2018 und 17.05.2018.
- „Vom Land 10 frische Eier aus Freilandhaltung" (angeboten bei Netto Marken-Discount in Teilen von Baden-Württemberg und Bayern) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 02.05.2018, 06.05.2018, 10.05.2018, 12.05.2018 und 20.05.2018.
- „Columbus 10 Eier aus Freilandhaltung" (angeboten bei Penny Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Bayern) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.05.2018.
- „Gut & Günstig 10 Eier aus Freilandhaltung" (angeboten bei EDEKA in Teilen von BadenWürttemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 02.05.2018, 10.05.2018 und 13.05.2018.
Im Rahmen einer amtlichen Lebensmittelprobe wurden Salmonellen nachgewiesen, weshalb von dem Verzehr bzw. der Zu-und Verarbeitung der betroffenen Eier abgeraten wird. Vom Rückruf sind keine weiteren Eier mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten oder anderen Printnummern betroffen.
Die INTER-OVO GmbH und die betroffenen Handelsunternehmen haben aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes die Ware vorsorglich aus dem Handel genommen. Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
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