Aus Sicht des baden-württembergischen Justizministers Guido Wolf sei es nicht akzeptabel, wenn Flüchtlinge wegen politischer Verfolgung Asyl bekämen und dann dort Erholungsurlaub machten. Rechtliche Lücken müssten geschlossen werden.
Die Anerkennung als Asylberechtigter erlöscht bisher nur, wenn sich Ausländer wieder fest in ihrem Heimatland niederlassen. Erlaubt ist, wenn der Besuch dazu dient, sich beispielsweise von einem sterbenden Angehörigen zu verabschieden.