Demnach sind landesweit 60 bis 80 solcher Fälle bekannt. Der Hintergrund: Droht Geflüchteten im Fall einer Abschiebung in ihr Heimatland dort die Todesstrafe, politische Verfolgung oder nicht rechtsstaatliche Prozesse, werden Abschiebungen in der Regel ausgesetzt.
Erfahrungsgemäß werden falsche Angaben zumeist direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemacht. Geben Flüchtlinge Mitgliedschaften in einer terroristischen Organisation an, ermittelt die Bundesanwaltschaft, ansonsten die Staatsanwaltschaften.
Leichter Regen 3 / 4° C Luftfeuchte: 94% |
Leichter Regen 5 / 7° C Luftfeuchte: 82% |
Leichter Regen 2 / 3° C Luftfeuchte: 95% |