In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Beschuldigte Zoher J. gründete demnach im Laufe des Jahres 2011 in Syrien unter anderem mit den gesondert Verfolgten Abdulrahman A. A. sowie Abd Arahman A. K. eine zur terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) gehörende Kampfeinheit. Ihr Aktionsradius beschränkte sich zunächst auf den Raum Aleppo. Ab 2013 war ein Teil der Kampfeinheit auch in den Regionen Tabka und Rakka aktiv. In der Folge führte Zoher J. weiterhin das Kommando in der Region Aleppo, während er die Verantwortung für Operationen im Raum Tabka und Rakka auf den gesondert Verfolgten Abd Arahman A. K. übertrug. Um den Jahreswechsel 2013/2014 fielen weite Teile des Aktionsgebietes dieser Kampfeinheit unter die Kontrolle des IS. In der Folge löste sich die Kampfeinheit auf. Zoher J. schloss sich daraufhin dem "IS" an und arbeitete fortan für dessen "Geheimdienst". In dieser Funktion reiste er spätestens Ende August 2015 nach Deutschland. Von hier aus pendelte er nach Griechenland, um dort in Flüchtlingslagern Mitglieder für Terrorzellen in Europa zu rekrutieren. Außerdem sollte er die bereits in Europa agierenden Terrorzellen koordinieren, um noch nicht näher geplante Anschläge durchzuführen. Bereits vor seiner Ausreise nach Deutschland hatte Zoher J. dem gesondert Verfolgten Abdoulfatah A. unter anderem einen mit Sprengstoff präparierten Gürtel sowie eine Handfeuerwaffe übergeben, die dieser für ihn nach Aleppo transportieren sollte.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.
Bewölkt 4 / 8° C Luftfeuchte: 87% |
Bedeckt 10 / 12° C Luftfeuchte: 85% |
Bewölkt 4 / 8° C Luftfeuchte: 93% |