Die neue schwarz-grüne Landesregierung, der die SPD nicht mehr angehört, hatte Schmidt durch Tappeser ersetzt. In der Folge hatte Schmidt bei Widerspruch gegen seine Absetzung eingelegt und war vor Gericht gezogen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte aber Schmidts Klage gegen die Amtseinsetzung von Tappeser als unzulässig erklärt.
Tappeser war 13 Jahre lang OB in Rottenburg und später Ministerialdirektor im CDU-geführten Wissenschaftsministerium. Im März war er bei dem Versuch gescheitert, im Wahlkreis Tübingen das Direktmandat für den Stuttgarter Landtag zu erringen.
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