News-Schrift vor Weltkarte | Bildquelle: pixabay.com

Berlin / Nordkorea:

Auswärtiges Amt verurteilt Raketentest in Nordkorea

Stand: 19.07.16 18:32 Uhr

Das Auswärtige Amt hat die heutigen Raketentests durch Nordkorea scharf verurteilt: "Sollten sich die Berichte von heute früh über drei Raketentests Nordkoreas bestätigen, hätte Nordkorea zum wiederholten Male geltende UN-Beschlüsse vorsätzlich missachtet", teilt das Außenministerium in einer Presseinfo mit. Weiter heißt es: "Wir verurteilen diese Tests aufs Schärfste. Wir fordern Nordkorea mit allem Nachdruck auf, den einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats Folge zu leisten."

Deutschland werde sich im Rahmen der EU und mit allen anderen Partnern dafür einsetzen, dass die internationale Gemeinschaft weiterhin entschieden, geschlossen und unmissverständlich auf jede neuerliche Provokation Nordkoreas reagiert, schreibt das Auswärtige Amt weiter.

Nordkorea nach Angaben des Auswärtigen Amtes hat in diesem Jahr "bereits mehrfach Tests unternommen, die seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzen. Nordkorea hat unter anderem am 6. Januar einen Atomwaffentest unternommen (nach 2007, 2009 und 2013 der vierte) und in den vergangenen Monaten wiederholt auch verschiedene Typen ballistischer Raketen getestet."

Einschlägige Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Resolutionsnummern 1695, 1718, 1874, 2087 und 2094) fordern die Einstellung des nordkoreanischen Raketen- und Nuklearprogramms und verbieten Nordkorea die Nutzung ballistischer Raketentechnologie, so das Auswärtige Amt.

Mit Resolution 2270 (2016) habe der Sicherheitsrat neue Sanktionen gegen Nordkorea beschlossen, "die auch starke Elemente eines Wirtschaftsembargos (z.B. Verbot des Handels mit Kohle, Kerosin, seltenen Erden) sowie Finanz- und Transportbeschränkungen beinhalten. USA, Japan und Südkorea verhängten weitergehende bilaterale Sanktionen." Auch die EU habe autonome Sanktionen verhängt, die über diejenigen Beschlüsse der Vereinten Nationen noch hinaus gehen. (Auswärtiges Amt / KM)

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