Jörg Meuthen | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Übergangsregelungen für AfD-Abgeordnete im Landtag

Stand: 13.07.16 09:28 Uhr

Die AfD ist gespalten. Neben der bisherigen AfD-Fraktion gibt es die Gruppe um Jörg Meuthen sowie Wolfgang Gedeon als Einzelabgeordneter. Ob die Meuthen-Gruppe (Alternative für Baden-Württemberg) Anspruch auf Fraktionsstatus hat, soll ein externes Gutachten klären. Aber wie soll der Landtag bis dahin formal mit der AfD-Spaltung umgehen? Das hat das Präsidium am Dienstag entschieden. Die wichtigste Entscheidung: Die Meuthen-Gruppe erhält die Rederechte einer Fraktion, aber nicht die finanzielle Ausstattung.

„Dadurch, dass die 14 Abgeordneten beim Rederecht im Plenarsaal vorläufig analog einer Fraktion behandelt werden, hat der Zusammenschluss grundsätzlich bei jedem Tagesordnungspunkt Anspruch auf fünf Minuten Redezeit", erläuterte die Landtagspräsidentin Muhterem Aras. Die 23 Sitzplätze im Plenarsaal, die der AfD zu Beginn der Wahlperiode zugewiesen worden seien, würden nun so verteilt, dass im vorderen Bereich die acht Mitglieder der AfD-Fraktion sitzen, gefolgt von den Abgeordneten um Dr. Meuthen. Der fraktionslose Abgeordnete Dr. Gedeon behalte seinen Platz im hinteren Bereich.

Weil die aus der AfD-Fraktion ausgetretenen Abgeordneten bereits in Ausschüsse gewählt wurden und hier Mitglieder mit allen Rechten sind, musste laut Aras auch in dieser Frage Klarheit geschaffen werden. Das Präsidium habe festgelegt, dass bis zum Vorliegen des Gutachtens keine Veränderungen vorgenommen werden. Dies habe zur Folge, dass die Ausschüsse in der aktuellen Ausschusssitzungswoche sowie in der ersten Ausschusssitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause im September in der bisher bestehenden Besetzung tagen könnten. Es sei zudem mehrheitlich beschlossen worden, dass über die Zusammensetzung des Präsidiums in der kommenden Plenarwoche neu entschieden werden müsse. Dabei sei die zahlenmäßige Verringerung der AfD-Fraktion zu berücksichtigen, wie auch der Umstand, dass fraktionslose Abgeordnete keinen Anspruch auf einen Sitzplatz im Präsidium hätten.

Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung sei sich das Präsidium einig gewesen, dass bis zu einer Entscheidung über das weitere Vorgehen nach Vorliegen des Gutachtens keine Fraktionszahlungen an den Zusammenschluss um Dr. Meuthen vorgenommen werden, teilte Aras mit.

Im Fall des aus der AfD-Fraktion ausgetretenen Dr. Wolfgang Gedeon hat das Präsidium Aras zufolge entschieden, dass diesem Abgeordneten grundsätzlich eine Redezeit von jeweils 2 Minuten zugestanden werde. Der Abgeordnete werde nach Festlegung der Tagesordnung im Präsidium von der Landtagsverwaltung um Mitteilung gebeten, zu welchen Tagesordnungspunkten er reden wolle. Was seine Mitgliedschaft in einem Ausschuss – mit Rede- und Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht –, angehe, so sei Gedeon schriftlich gebeten worden sich zu äußern, in welchem Gremium er mitwirken wolle. Die Entscheidung fälle jedoch das Präsidium. Gedeon habe weder Anspruch auf einen Sitz im Präsidium noch auf Mitgliedschaft in einem Untersuchungsausschuss, einer Enquetekommission oder sonstigen Gremien. Eine zusätzliche finanzielle Ausstattung habe das Präsidium abgelehnt, berichtete Landtagspräsidentin Aras abschließend.

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