Das Visum kam auch – der Pass wurde aber ins falsche Lichtenstein geschickt – ins Fürstentum. In der Folge hatte der 71jährige in Südostasien mit seinem Ersatzpass immer wieder für einzelne Touristen-Visa dort herumreisen müssen. Dabei waren Flug- und Hotelkosten entstanden.
Der Lichtensteiner hatte die Post deshalb auf Schadensersatz verklagt. Das Bonner Amtsgericht gab ihm zwar prinzipiell recht, sprach ihm aber nur 25 Euro zu. Jetzt zieht der 71jährige vors Landgericht. Er fordert rund 700 Euro Schadensersatz.