Donth: Ursulabergtunnel und Scheibengipfeltunnel nur mit Albaufstieg effektiv
Der Bundestagsabgeordnete Michael Donth zeigte sich über die Entscheidung für die Projekte im Wahlkreis Reutlingen hocherfreut. „Meine Überzeugungsarbeit für unsere Projekte in zahlreichen Gesprächen in Berlin und Vor-Ort-Terminen und das große Engagement in der Region, vor allem in Lichtenstein selbst, haben sich gelohnt", stellt er zufrieden fest.
Als eine der bedeutendsten Verbindungsachsen von Stuttgart über Reutlingen und das Echaztal in Richtung Bodensee mit extrem hohem Schwerlastverkehrsanteil sind die Maßnahmen an der B 312 und der B 464 nicht nur für den Orte, sondern auch für die ganze Region ein wichtiges Verkehrsprojekt. „Das habe ich in Berlin immer wieder betont, zumal ein Schwerpunkt im neuen Bundesverkehrswegeplan auf Projekten mit überregionaler Bedeutung liegt. Jetzt haben wir die Chance bekommen, dass in den nächsten fünfzehn Jahren geplant und gebaut werden kann. Das Land muss nun die Ärmel hochkrempeln und in die Planung einsteigen, " so der Abgeordnete.
„Der bisherige Albaufstieg stellt das Nadelöhr auf dieser Achse dar. Nur wenn dieser Flaschenhals beseitigt wird, sind die dreistelligen Millioneninvestitionen des Bundes in den Scheibengipfeltunnel in Reutlingen und den Ursulabergtunnel in Pfullingen wirklich effektiv und verkehrswirksam investiert. Gleiches gilt auf Reutlinger Seite für die Anbindung durch die Dietwegtrasse. Das bringt notwendige Entlastungen für die geplagten Anwohner und für den durch die Region fließenden Verkehr in Nord-Süd Richtung."
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist das zentrale Planungsinstrument für Sanierung und Bau der Bundesfernstraßen sowie der Schienenwege und Bundeswasserstraßen in den nächsten Jahren. Wichtigstes Ziel des BVWP ist die Priorisierung der Investitionen nach dem größtmöglichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, das Verkehrsnetz sowie die Wirtschaft. Der Bundesverkehrswegeplan wird alle zehn bis fünfzehn Jahre vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Darauf aufbauend beschließt der Deutsche Bundestag die sogenannten Ausbaugesetze, in denen die Maßnahmen mit Geld unterlegt werden.
Um Geld geht es für Lichtenstein, Engstingen und Reutlingen im ersten Schritt noch nicht, da vor einem Baubeginn erst die fundierten Planungen und damit auch die konkrete Beteiligung der Bürger, der Gemeinden und weiterer betroffener Behörden und Institutionen erfolgen muss. Diese Aufgabe liegt in der Zuständigkeit des Landes, konkret in diesem Falle des Regierungspräsidiums Tübingen. Durch die Aufnahme in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" bringt der Bund aber klar zum Ausdruck, dass er diese Maßnahmen in den kommenden 15 Jahren tatsächlich umsetzen will.
Rosemann: Schindhaubasistunnel muss in die Engstellenbeseitigung
„Nach jahrelangem Warten haben wir für diese wichtige Verkehrsachse in unserer Region endlich eine klare Perspektive", begrüßt Martin Rosemann die Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplans am Mittwoch. Die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf bestätige die große Bedeutung der B27 als zentrale Verkehrsachse.
„Damit besteht für den Schindhaubasistunnel, den vierspurigen Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren und die Ortsumfahrung Endingen eine realistische Chance bis 2030 angegangen zu werden. Die Landkreise Tübingen und Zollernalb werden durch die Verkehrsprojekte deutlich besser an die Metropolregion Stuttgart angebunden", betont Rosemann. Dies sei auch für die lokale Wirtschaft von größter Bedeutung. Die gute Bewertung der Maßnahmen mache deutlich, welche Bedeutung die B27 nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes habe. Auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger gegen die Lärm- und Verkehrsbelästigung und für eine leistungsstarke Infrastruktur in unserer Region sei damit belohnt worden.
Erst wenn Bauvorhaben im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgeführt sind, ist deren Realisierung in den nächsten 15 Jahren möglich. Die Priorität der Projekte ist darin festgeschrieben. Wann diese jedoch umgesetzt werden, hängt von weiteren Kriterien wie Nutzen-Kosten Verhältnis, Engpassbeseitigung, städtebauliche Beurteilung, Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung, Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab.
Nicht nachvollziehen könne Rosemann dagegen, warum der Schindhaubasistunnel nicht unter Engpassbeseitigung falle und keine hohe Bewertung bei der städtebaulichen Bedeutung bekommen habe. Hier müsse das CSU-geführte Verkehrsministerium bis zur endgültigen Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans nachbessern.
„Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können. Wenn es uns gelingt, zügig Baurecht herzustellen und die Finanzierung sicherzustellen, rückt der Baubeginn in greifbare Nähe", so Martin Rosemann.
Zuletzt habe die IHK mit ihrer Aktion „Uns reicht´s: B27 jetzt!" dem Verkehrsministerium noch einmal die Dringlichkeit des B27-Ausbaus deutlich gemacht. Mitte Februar übergab die IHK dem Verkehrsministerium in Berlin 270 Unterschriften von Bürgermeistern, Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Region, die sich für den Ausbau stark machen. „Auch ich habe mich an der Aktion beteiligt und freue mich daher umso mehr, dass wir damit etwas erreichen konnten. Das ist ein gutes Beispiel, dass sich gemeinsamer Einsatz lohnt", wie Martin Rosemann abschließend sagte.
Widmann-Mauz: Verkehrswegeplan hat keinen Gesetzescharakter
Insgesamt zeigt sich auch Annette Widmann-Mauz sehr zufrieden mit der Positionierung der örtlichen Straßenbauvorhaben im BVWP. Aufgrund der Einstufung der drei Bauprojekte ist davon auszugehen, dass der Schindhau-Basistunnel, der Ausbau bei Bodelshausen und die Ortsumfahrung Unterjesingen bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden sollen.
„Auf Grundlage der positiven Einstufungen muss es jetzt darum gehen, für den Schindhaubasistunnel und die B 27 zwischen Nehren und Bodelshausen die erforderlichen Planfeststellungsverfahren zügig anzustreben. Dafür muss das Land jedoch die Planungsunterlagen endlich dem Bundesverkehrsministerium zur Freigabe vorlegen." Erst auf meinen Druck hin, hat der Landesverkehrsminister angekündigt, die Vorhabenplanung für den B 27-Abschnitt bei Bodelshausen dem Bund bis Ende März zukommen zu lassen. Laut Tübinger Regierungspräsidium folgt der Vorentwurf für den Schindhautunnel frühestens Ende 2016", so die Staatssekretärin.
Die B28/Ortsumfahrung Unterjesingen befindet sich bislang noch nicht im offiziellen Planungsstatus. Auch das muss sich laut Widmann-Mauz dringend ändern. Des Weiteren weist die Abgeordnete darauf hin, dass der BVWP kein Finanzierungsplan ist und auch noch keinen Gesetzescharakter hat. Gesetzeskraft erhält der BVWP erst durch die noch folgenden Ausbaugesetze mit den dazu gehörigen sog. Bedarfsplänen, die im Bundestag abgestimmt werden. Dieser entscheidet am Ende endgültig darüber, welche Verkehrsprojekte und mit welcher Dringlichkeit diese Projekte geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.
Neu ist ein vorgeschaltetes öffentliches Beteiligungsverfahren. In der kommenden Woche werden für einen Zeitraum von insgesamt sechs Wochen die Dokumente auf der Internetseite des BMVI
(http://www.bmvi.de/) veröffentlicht. Widmann-Mauz: „Diese neue Form der Bürgerbeteiligung schafft Raum für Mitwirkung und Transparenz. Jeder kann sich umfassend über den BVWP informieren und sich schriftlich oder über das Online-Formular zum Entwurf äußern."
Das Gesamtvolumen des BVWP 2030 beträgt rund. 264,5 Mrd. Euro. Dieses deckt mit 226,7 Mrd. Euro den Erhalt der bestehenden Netze sowie die Aus- und Neubauprojekte des Vordringlichen Bedarfs mit Vordringlichem Bedarf-Engstellenbeseitigung für den Zeitraum von 2016 bis 2030 ab. Hinzu kommen 37,8 Mrd. Euro zur Abfinanzierung von Vorhaben, die erst in einer späten Phase des BVWP-Geltungszeitraums begonnen und nach 2030 zu Ende finanziert werden (sog. „Schleppe"). Allein in den Erhalt der bestehenden Straßen-, Schienen- und Wasserstraßennetze sollen 2016-2030 ca. 141,6 Mrd. Euro investiert werden (BVWP 2003: 83 Mrd.). Diese Summe entspricht rd. 69 % des BVWP-Finanzrahmens im Zeitraum von 2016 bis 2030. Um Engpässe aufzulösen, Verkehrsabläufe zu verbessern und manche Regionen besser erreichbar zu machen, sind Investitionen von 94,5 Mrd. € vorgesehen, davon allein 63,6 Mrd. € im Zeitraum von 2016 bis 2030. Für alle im BVWP enthaltenen Maßnahmen wird pro Jahr ein durchschnittliches Finanzvolumen von rd. 15 Mrd. Euro erforderlich sein.
OB Bosch: Entlastung der B 28
Oberbürgermeisterin Barbara Bosch ist sehr zufrieden mit der Entscheidung, den Albaufstieg und die Dietwegtrasse vordringlich in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen. Der Albaufstieg dient dem "Lückenschluss" vom Reutlinger Scheibengipfeltunnel hinauf auf die Alb. Die Forderung der Gemeinden am Albaufstieg nach dieser Verbindungsachse wurde von Frau Bosch immer unterstützt.
Die künftige Bundes-Förderung der Dietwegtrasse wird ebenfalls begrüßt, entspricht sie doch der Beschlusslage des Reutlinger Gemeinderates vom 24. Mai 2007, diese Trasse als Netzergänzung für die Ortsumfahrung Reutlingen zu werten und sie in allen gesamtstädtischen Überlegungen offenzuhalten. Die Dietwegtrasse wird die bestehenden Tangenten wie z. B. die B 28 entlasten.
Die Aufnahme der Dietwegtrasse in den Bundesverkehrswegeplan und die damit verbundene Förderung aus Bundesmitteln wird die Finanzierung der ergänzend zum Bau des Scheibengipfeltunnels geplanten städtischen Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung und Verkehrsberuhigung erleichtern.
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