Der Grund: Er habe bei mehreren personalrechtlichen Entscheidungen seine Ehefrau, die bei der Bisinger Gemeindeverwaltung arbeitete, bevorzugt, ohne dabei den Gemeinderat zu beteiligen. Außerdem habe er damit auch die Regelungen der Befangenheit missachtet. Joachim Krüger kann gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage einreichen.