Die EU-Kommission begründet ihre Forderung damit, dass eine solche Zuverlässigkeitsprüfung im EU-Recht nicht vorgesehen sei. Deshalb habe Deutschland seine Vorschriften innerhalb von 2 Monaten entsprechend zu ändern.
Die Forderung der EU-Kommission steht dabei in völligem Gegensatz zu der aktuellen Diskussion in Deutschland, die Zuverlässigkeitsprüfungen für Flugpiloten zu verschärfen, nachdem ein Deutscher Pilot dieses Jahr eine Passagiermaschine der Germanwings über Frankreich absichtlich zum Absturz gebracht hat.
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