| Bildquelle:

Stuttgart:

SWR tendenziös? Wahltalk ohne FDP geplant - Rülke: FDP behält sich Klage vor Staatsgerichtshof vor

Stand: 15.07.15 14:11 Uhr

15.07.2015. Der SWR überlegt den "Stuttgarter Nachrichten" zufolge, vor den Landtagswahlen 2016 eine Wahlsendung zu machen, in der nur die Spitzenkandidaten von drei der im Landtag vertretenen Parteien eingeladen werden sollen. Die FDP solle außen vor bleiben. FDP-Politiker Rülke kritisierte das Vorhaben scharf: Der SWR sei zur Ausgewogenheit verpflichtet und könne nicht einfach eine der vier im Landtag vertretenen Parteien übergehen. Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion drohte dem SWR mit einer Klage vor dem Staatsgerichtshof.

Zu Überlegungen des Südwestrundfunks (SWR) vor den Landtagswahlen 2016 eine Wahlsendung mit den Spitzenkandidaten der Grünen, CDU und SPD zu machen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke: "Es ist ein völlig unangemessenes Ansinnen, in einem öffentlich-rechtlichen Sender eine Wahlsendung zu veranstalten, bei der drei der vier im Landtag vertretenen Parteien eingeladen werden und die vierte Partei außen vor bleibt".

Über entsprechende SWR-Überlegungen hatten die "Stuttgarter Nachrichten" in ihrem Artikel  "TV-Dreikampf statt TV-Duell?" berichtet. Bei bisherigen Landtagswahlen hatte der SWR jeweils ein TV-Duell mit den Spitzenkandidaten von CDU und SWR ausgestrahlt. Die "Stuttgarter Nachrichten" zitieren SWR-Chefredakteur Michael Zeiss mit den Worten, man sei noch in der Meinungsbildung und wolle bis Februar entscheiden Geprüft werde der Tageszeitung zufolge, ob man wegen der Stärke der Grünen zusätzlich auch anderen Spitzenkandidaten hinzuziehe.

Rülke sagte dazu weiter: „Es ist ein völlig unangemessenes Ansinnen, in einem öffentlich-rechtlichen Sender eine Wahlsendung zu veranstalten, bei der drei der vier im Landtag vertretenen Parteien eingeladen werden und die vierte Partei außen vor bleibt. Der SWR sollte sich darüber im Klaren sein, dass er gebührenfinanziert ist und zu politischer Ausgewogenheit verpflichtet ist. Sollten derartige Pläne verfolgt werden, so behalten wir uns eine Klage vor dem Staatsgerichtshof vor."

WERBUNG:



Seitenanzeige: