Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat heute dem Vorstand der ZEAG Energie AG (ZEAG) empfohlen, die Einstellung der Börsennotierung zu beschließen und die für die Umsetzung eines solchen Delistings erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Dabei handelt es sich um einen Widerruf der Zulassung der ZEAG-Aktien (ISIN DE0007816001) zum Handel im regulierten Markt bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart. Zudem hat die EnBW der ZEAG vorgeschlagen, auf ein Ausscheiden der ZEAG-Aktien aus dem Freiverkehr der Börse Berlin hinzuwirken. Die EnBW hält mehr als 98 Prozent der Aktien an der ZEAG, weitere zwei Prozent der Aktien befinden sich im Streubesitz. Sollten Vorstand und Aufsichtsrat der ZEAG das empfohlene Delisting beschließen, will die EnBW den Streubesitzaktionären ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb aller ihrer ZEAG-Aktien unterbreiten.
Aufgrund der Börsennotierung entstehen bei der ZEAG pro Jahr Verwaltungskosten im unteren sechsstelligen Eurobereich. Ein Aufwand, der aus Sicht der Mehrheitsaktionärin EnBW nicht im Verhältnis zum Nutzen einer Börsennotierung steht. „Wir setzen auf eine starke, eigenständige ZEAG für den Energiestandort Heilbronn. Im Sinne einer modernen und schlanken Unternehmensführung ist es für beide Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll, auf eine Börsennotierung zu verzichten.", so EnBW-Vorstand Dr. Bernhard Beck. Das Ziel einer Börsennotierung, Zugang zum Kapitalmarkt zu erhalten, wird im Fall der ZEAG schon seit Längerem nicht mehr verfolgt. „Durch ein Delisting erhält das Unternehmen deutlich mehr Gestaltungsspielraum für die Weiterentwicklung des Energiestandorts Heilbronn", so Beck weiter. Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der ZEAG bleibt erhalten, die Geschäftsentwicklung – beispielsweise zur Förderung der erneuerbaren Energien in der Region – hingegen wird erleichert.
Für die EnBW sind die regionale Verwurzelung der ZEAG und die Interessen ihrer Streubesitzaktionäre von besonderer Bedeutung. Daher hat der EnBW-Vorstand beschlossen, diesen im Falle eines Delistings ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb aller ihrer ZEAG-Aktien zu unterbreiten. Der Angebotspreis wird dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der ZEAG-Aktien während der letzten drei Monate vor dem 15.07.2015 entsprechen. Hinsichtlich der hohen Bewertung der marktengen ZEAG-Aktie an der Börse ein nach Ansicht der EnBW attraktiver Preis. „Die Aktionäre sind in ihrer Entscheidung frei, ob sie unser Angebot annehmen oder ihre Anteile an der ZEAG behalten möchten. Wir sind der Überzeugung, dass eine schlanke ZEAG die besten Voraussetzungen hat, die Energiewende in der Region erfolgreich zu gestalten.", erklärt Beck abschließend.
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