Europafahne | Bildquelle: RTF.1

EU:

EU-Parlament will Panoramafreiheit - Facebook-Selfies vor Sehenswürdigkeiten weiter erlaubt

Stand: 09.07.15 20:18 Uhr

Fotos vor Gebäude oder Kunstwerken im öffentlichen Raum anzufertigen und zu veröffentlichen, soll weiter erlaubt sein - das hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit beschlossen. In seinem Entschließungsentwurf zu einer EU-weiten Reform des Urheberrechts lehnt das Parlament ab, dass die gewerbliche Nutzung solcher Abbildungen immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte. Das wäre womöglich schon bei einem Facebook-Post von einem öffentlichen Gebäude der Fall.

Das gegenwärtig geltende EU-Urheberrecht überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen.

"Das Parlament hat die Bedenken der Europäer gehört und schließlich den Vorschlag abgelehnt, das Recht zu begrenzen, frei im öffentlichen Raum zu fotografieren. Diese Entscheidung steht exemplarisch für die Kernbotschaft des Berichts: Der anstehende Reformvorschlag von EU-Kommissar Oettinger muss den wesentlichen und vielschichtigen Charakter der Ausnahmen berücksichtigen, die ein adäquates Arbeitsumfeld für Autoren und Rechtssicherheit für die Nutzer bei ihren alltäglichen Handlungen gewährleisten, sowie jedem Bürger Zugang zu Kultur und Wissen ermöglichen", sagte die Berichterstatterin Julia Reda (Grüne/EFA, DE).

Zum so genannten Geoblocking entschied das EU-Parlament: Den Verbrauchern werde allzu oft der Zugang zu bestimmten Informationsangeboten aus geografischen Gründen verwehrt, sagen die Abgeordneten, und betonen, dass Geoblocking-Praktiken nicht in den Mitgliedstaaten der EU lebende kulturelle Minderheiten behindern sollten, Zugang zu bestehenden Inhalten oder Dienstleistungen in ihrer Sprache zu haben. Sie fordern die EU-Kommission "mit Nachdruck" auf, geeignete Lösungen für eine bessere grenzübergreifende Zugänglichkeit zu Dienstleistungen und zu urheberrechtlich geschützten Inhalten für Verbraucher vorzuschlagen.

Die Abgeordneten erkannten allerdings auch die große Bedeutung der Gebietslizenzen, insbesondere für die Finanzierung von Filmproduktionen. Obwohl das Territorialprinzip Merkmal des Urheberrechts ist, betonen die Abgeordneten, dass dieses Prinzip mit der Portabilität der Inhalte vereinbar ist, und unterstützen die Verbesserung der Übertragbarkeit von Online-Diensten innerhalb der EU.

Die nächsten Schritte

Die EU-Kommission wird voraussichtlich Ende 2015 einen Vorschlag zur Modernisierung des EU-Urheberrechts vorlegen, um die Vorschriften an das digitale Zeitalter anzupassen.

WERBUNG:



Seitenanzeige: