Die Firma Max Sound hat von dem deutschen Gericht verlangt, dass es Google und YouTube untersagt, Videos unter Nutzung der aktuellen Videocodecs VP8 oder/und H.264 weiter zu streamen und videofähige Geräte wie das Nexus Phone und den Chromecast-Stick zu verkaufen.
Weitere Anträge sind, dass Informationen über alle Gewinne mitgeteilt werden, die auf Patentverletzungen zurückgehen, und dass Google und YouTube für Schäden infolge der Patentverletzungen für haftbar erklärt werden.
Laut Max Sound verwenden Google und YouTube in ihren Videocodes die durch das europäische Patent EP 2 026 277 geschützte Technologie, die dank einer stark optimierten Datenkapazität einen ökonomisch deutlich effizienteren Transport von digitalen Inhalten ermöglicht.
Das börsennotierte Technologie-Unternehmen Max Sound mit Sitz in den USA ist nach eigenen Angaben Erfinder des MAX-D HD-Audio-Standards und Inhaber einer weltweiten Lizenz für das genannte Patent, welches der Vedanti Systems Ltd. gehört.
Max Sound Corp. und die VSL Communications haben dieses Patent bereits erfolgreich auf der Internationalen Funkausstellung, Berlin (IFA) 2014 durchgesetzt. Das Landgericht hatte eine einstweilige Verfügung erlassen und damit zwei Anbietern von Android-Geräten untersagt, ihre Produkte auf der weltgrößten Messe für Verbraucherelektronik anzubieten.
2010 hatte Google Interesse an einem Kauf von VSL gezeigt, berichtet die Firma Max Sound. Der Suchmaschinenriese soll dies laut Max Sound dazu genutzt haben, eine umfassende Einsicht in die Video Streaming-Technologie von VSL zu erhalten. Obwohl die Gespräche mit Google beendet und alle sensiblen Informationen zu VSL zurückgesendetworden seien, so der Vorwurf, habe Google das Wissen über die VSL-Technologie in den Videoformaten dokumentiert und benutzt, ohne eine Lizenz zu nehmen.John Blaisure, CEO der Max Sound Corp., sagt: "Wir freuen uns, dass unsere Klage in Deutschland zugelassen wurde und die Verhandlung in wenigen Monaten stattfinden wird. Vor dem Hintergrund der vorlegten Beweise sind wir zuversichtlich, dass wir eine vollstreckbare Entscheidung erwarten können. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Absicherung und dem Schutz unseres wertvollen geistigen Eigentums." Zwei Anwaltskanzleien in Düsseldorf und München beraten die klagende Firma.
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