Aktuell wird nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Vergleich zur GKV ein abgesenktes Leistungsniveau gewährt. Der Leistungsumfang stellt auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen ab. Asylbewerber müssen sich im Regelfall vor der Behandlung an den örtlichen Leistungsträger wenden, der dann über ihren Antrag entscheidet.
"Erhielten Asylbewerber die elektronische Gesundheitskarte und in einem weiteren Schritt die uneingeschränkte Pflicht-Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, entfiele dieses Antrags- bzw. Bewilligungserfordernis. Stattdessen bestünde ein umfassender Leistungsanspruch, der einen weiteren Anreiz für ausschließlich sozial und wirtschaftlich motivierte und letztlich unbegründete Asylanträge in Deutschland bedeuten würde - ein problematisches Signal", so Unionspolitiker Nüßlein.
Aus Sicht der Unionsfraktion müsse sichergestellt bleiben, dass Kosten der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern "nicht auf die Solidargemeinschaft der Beitragszahler in der GKV abgewälzt werden - Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Krankenkassen seit 2015 bereits kassenindividuelle und auf Versichertenseite einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, wäre sonst mit beträchtlichen Akzeptanzproblemen der Beitragszahler zu rechnen."
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