Auslandsreisen:
Für einige Arzneien Bescheinigung vom Arzt nötig
Stand: 25.06.15 10:04 Uhr
Sommerzeit - Reisezeit, auch für Menschen, die wegen chronischer Schmerzen Opiate einnehmen oder für Kinder, die mit Ritalin behandelt werden. Die "Apotheken Umschau" erinnert daran, dass diese Reisenden beim Passieren der Grenze eine Bescheinigung benötigen.
Diese weist das Arzneimittel als ärztlich verordnete Therapie aus. Vordrucke gibt es auf den Internetseiten der Bundesopiumstelle (
www.bfarm.de). Bei Reisen in islamische Länder gelten teilweise noch strengere Einfuhrbestimmungen.
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