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Berlin:

Bundestagsausschuss stimmt Reform des Wohngeldes zu

Stand: 21.06.15 13:27 Uhr

21.06.2015. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat der Reform des Wohngeldes zugestimmt. In der Sitzung am Mittwochvormittag votierten CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf (18/4897(neu)) zur Reform des Wohngeldrechts (WoGRefG). Die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium (BMUB), Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), hob hervor, dass mit der Wohngeldreform mehr Menschen erreicht werden würden. Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Reform als "starkes sozialpolitisches Signal", welche das Ziel verfolge, die "Leistungsfähigkeit und Anreizfähigkeit" gegenüber der Grundsicherung zu erhöhen.

Die CDU/CSU-Fraktion sagte weiter, man  müsse auch den sogenannten „Drehtüreffekt" im Auge behalten.

Schwarzelühr-Sutter sagte für die SPD, dass diese „in einem Gesamtkontext" mit der Mietpreisbremse und der Reform des sozialen Wohnungsbaus gesehen werden müsse.

Die SPD lobte den Gesetzentwurf als eine „deutliche Verbesserung" des Wohngeldes. Seit der letzten Wohngeldreform im Jahr 2009 seien die Preise um 8 Prozent gestiegen und es habe in dem Gesetze eine Anpassung der Tabellenwerte um 39 Prozent gegeben. Der SPD-Vertreter sagte, dass von den Koalitionsfraktionen ein Antrag eingebracht worden sei, wonach das Wohngeld jetzt alle zwei Jahre überprüft werden solle. Der erste Bericht an den Bundestag soll zum 30. Juni 2017 vorgelegt werden.

Die Fraktion Die Linke kritisierte an dem Gesetzentwurf, dass steigende Mieten damit lediglich ausgeglichen, bevorstehende Mieterhöhungen aber nicht berücksichtigt würden. Die Fraktion kündigte einen Entschließungsantrag an, in dem eine andere Systematik für die Errechnung des Wohngeldes vorgeschlagen werde. Grundlage der Berechnung solle dabei die Brutto-Warmmiete sein. Übersteige diese 30 Prozent des Einkommens solle das Wohngeld greifen. Dies würde eine Entbürokratisierung bedeuten und hätte den Vorteil, dass keine Evaluierungen mehr nötig sein. Außerdem würde die Zahl der Anspruchsberechtigten erhöht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, dass mit dem Gesetzentwurf lediglich das Niveau von 2009 erreicht werde. Zudem müsse der „Drehtüreffekt", der besagt, dass Menschen immer wieder zwischen Wohngeld und der Grundsicherung wechselten, beendet werden. Die Grünen forderten außerdem, dass der Klimazuschuss beim Wohngeld wieder eingeführt werden müsse. 

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Wohngelds, das je zur Hälfte von Bund und von den Ländern finanziert wird, für rund 870.000 Haushalte vor. Bislang erhielt ein Zwei-Personen Haushalt (im Jahr 2012) durchschnittlich 112 Euro Wohngeld. Mit der Reform sollen es im Durchschnitt 186 Euro sein. Das Gesetz, dem der Bundesrat zustimmen muss, soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Nach der Anhörung am vergangenen Mittwoch waren zu dem Gesetz von den Koalitionsfraktionen zwei Änderungsanträge eingebracht, die ebenfalls angenommen wurden. (hib/AS)

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