Die Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) lauten für Eltern, ihre Säuglinge und Kleinkinder nicht ausschließlich mit reisbasierten Getränken wie Reismilch oder Beikost wie Reisbrei zu ernähren.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die an Zöliakie erkrankt sind oder auf Gluten mit gesundheitlichen Beschwerden reagieren, sollten bei der Wahl von glutenfreien Getreiden eine einseitige Ausrichtung auf Reis und Reisprodukte vermeiden. Neben Reis können in diesen Fällen andere glutenfreie Getreidearten wie zum Beispiel Mais, Hirse, Buchweizen, Amaranth oder Quinoa in den Speiseplan aufgenommen werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei der Auswahl von Lebensmitteln die generelle Empfehlung zu Abwechslung und Vielfalt berücksichtigen und die verzehrten Getreidearten nach Möglichkeit variieren.
Reis sollte dennoch weiterhin Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung sein. Verbraucher können nicht erkennen, wie hoch die Arsengehalte in ihren Lebensmitteln sind. Vor diesem Hintergrund begrüßt das BfR den Beschluss der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Reis und Reisprodukten einzuführen. Die Empfehlungen des BfR bleiben jedoch auch nach der Einführung von Höchstgehalten weiterhin gültig.
Weitere Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR):
http://www.bfr.bund.de/cm/343/arsen-in-reis-und-reisprodukten.pdf
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