Tübingen:
Prozess um Waffenhandel zweier Metzinger: Anfangs wohl mit behördlicher Genehmigung
Stand: 10.06.15 22:38 Uhr
Im Fall des mutmaßlich unerlaubten Waffenhandels zweier Metzinger vor dem Tübinger Landgericht haben die beiden Angeklagten zu Beginn ihre Geschäfte wohl mit behördlicher Erlaubnis abgewickelt. Demnach habe es zuerst eine Genehmigung des Außenministeriums gegeben.
Dabei sollen vor rund 10 Jahren Maschinenpistolen von Heckler und Koch an eine kasachische Anti-Terror-Einheit und die dortige Präsidentengarde geliefert worden sein. Laut Anklage hätten die Männer dann aber, nachdem die Genehmigungen ausgelaufen seien, privat weiter gehandelt; unter anderem mit Sturmgewehren, Granatwerfern und Handgranaten.Die ehemaligen Kasachen, die mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, haben damit möglicherweise gegen das Kriegskontrollwaffengesetz verstoßen.
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