Die Grenzkontrollen werden lageabhängig, d.h. örtlich und zeitlich flexibel, an den deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen vorgenommen. . Reisende müssen daher in dem genannten Zeitraum mit entsprechenden Kontrollen rechnen. Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr sind lediglich punktuell zu erwarten und werden sich auf das für die Sicherheit erforderliche Maß beschränken. Reisende sind wie immer dazu verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihren Reisepass oder Personalausweis mitzuführen.
Der Schengener Grenzkodex sieht die Möglichkeit von Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen nach Maßgabe der schengenrechtlichen Regularien des Schengener Grenzkodex in Konsultation mit der Europäischen Kommission und den den Schengenpartnern ausdrücklich vor. (BUNDESINNENMINISTERIUM)
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