Kramer sagte: "Das Tarifeinheitsgesetz verhindert, dass Betriebe mit unterschiedlichen Tarifverträgen für die gleichen Arbeitnehmer eines Betriebes konfrontiert werden. Das neue Gesetz stärkt die Kooperation der Tarifakteure und vermindert in vielen Betrieben die Gefahr, dass Betriebe mit Arbeitskämpfen rivalisierender Gewerkschaften bedroht werden."
Weiter sagte der Arbeitgeberpräsident: "Wir wollen nicht, dass Zustände, wie wir sie in den letzten Wochen und Monaten bei der Deutschen Bahn erlebt haben, auch in anderen Bereichen der Wirtschaft entstehen. Der Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag" ist für die Praxis der Betriebe und der Tarifautonomie von enormer Bedeutung." Er hoffe sehr, dass auch der Bundesrat dem Gesetz in seiner nächsten Sitzung zustimmen werde, nachdem der Bundesrat schon bei der ersten Beratung keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben habe.
Man wisse, dass mit dem neuen Tarifeinheitsgesetz nicht alle Probleme des Tarifrechts gelöst werden. Mit dem Gesetz werde aber "sichergestellt, dass jedenfalls neue Spartengewerkschaften, die kleine Minderheiten in Betrieben vertreten, die Tarifordnung nicht zerlegen können." Und genau darauf komme es den Arbeitgebern an: "Die Tarifautonomie hat sich als ein großer Standortvorteil für Wirtschaft und Arbeit in unserem Land erwiesen. Ohne Tarifeinheit würde diese Tarifautonomie auf Dauer zerlegt werden können. Diese Gefahr wird mit der neuen gesetzlichen Regelung abgewendet."
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