Staatsanwaltschaft Hechingen | Bildquelle: RTF.1

Hechingen:

Nach Altstadtbrand: Freisprüche rechtskräftig

Stand: 22.05.15 13:43 Uhr

Im Fall des Brandes in der Hechinger Altstadt vom Februar 2012 sind die Freisprüche gegen die beiden Angeklagten rechtskräftig.

Das teilt die Staatsanwaltschaft Hechingen mit. Der Gebäudeeigentümer und ein Freund waren wegen fahrlässiger Brandstiftung angeklagt, aber das Amtsgericht Hechingen hatte die beiden 2013 freigesprochen. Die Berufung vor dem Landgericht Hechingen wurde im Januar dieses Jahres verworfen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, doch das Oberlandesgericht Stuttgart teilte mit, diese hätte keine Aussicht auf Erfolg. Also hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart diese wieder zurückgenommen. Die Freisprüche sind somit rechtskräftig.
WERBUNG:



Seitenanzeige: