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China:

Bundesregierung kritisiert Anklageerhebung gegen chinesischen Menschenrechtler Pu Zhiqiang

Stand: 17.05.15 23:24 Uhr

17.05.2015. "Mit großem Bedauern habe ich erfahren, dass heute in Peking Anklage gegen den renommierten Menschenrechtsanwalt Pu Zhiqiang erhoben wurde. Herr Pu Zhiqiang hat sich im Rahmen seines Anwaltsberufes und auf Grundlage der geltenden Gesetze für mehr Rechtsstaatlichkeit eingesetzt." Das sagte derMenschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Strasser, zur Anklageerhebung gegen den chinesischen Menschenrechtsverteidiger Pu Zhiqiang. Die Anklage stoße auf Strassers großes Unverständnis, "gerade auch angesichts des erklärten Ziels der chinesischen Führung, Rechtsstaatlichkeit in China zu stärken."

Zuvor hatte sich Pu Zhiqiang bereits seit über einem Jahr ohne Anklage in Haft befunden. Dies verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze.

Der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, sagte: "Ich fordere die chinesische Führung auf, politische Freiheiten, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz zu stärken und die Erwartungen an die Reformbereitschaft nicht zu enttäuschen. Dazu gehören auch Fortschritte bei der Achtung von Menschenrechten. Ich hoffe, dass ausländische Botschaften die Möglichkeit erhalten, den Prozess zu beobachten und erwarte ein rechtsstaatliches Verfahren."

Der Anwalt Pu Zhiqiang gilt der Bundesregierung zufolge als einer der bekanntesten chinesischen Menschenrechtsanwälte. Er hat die Verteidigung in prominenten Fällen von Dissidenten, Umweltaktivisten u.a. übernommen und setzt sich aktiv für eine Abschaffung der Umerziehungslager ein. Er war u.a. der Anwalt des Künstlers Ai Weiwei.

Herr Pu befindet sich demzufolge bereits seit einem Jahr ohne Anklage in Haft. Vorgeworfen werden ihm Anstachelung zum Hass zwischen ethnischen Gruppen sowie öffentliche Unruhestiftung. Er ist Mitunterzeichner der Charta 08 und unterstützt den inhaftierten Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo.

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