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Stuttgart:

Tierschutz: Baden-Württemberg vor Einführung der Verbandsklage

Stand: 06.05.15 16:53 Uhr

06.05.2015. Der Stuttgarter Landtag stimmt heute über die Einführung einer Tierschutzverbandsklage ab. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband gehen von einer Zustimmung aus und begrüßen das Rechtsinstrument der Verbandsklage. Anerkannte Tierschutzverbände bekommen in Baden-Württemberg durch das Gesetz die Möglichkeit, bei tierschutzrelevanten Genehmigungsverfahren mitzuwirken. Tiernutzer können aktuell gegen Behördenentscheidungen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Auf Seiten des Tierschutzes gab es bisher keine vergleichbaren Rechtsbehelfe.

„Wer als Tierhalter oder Tiernutzer geltende Tierschutzvorgaben nicht umsetzen will, darf jederzeit klagen. Wer aber umgekehrt den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen rechtlich zusteht, dem waren bisher die Hände gebunden", erklärt Herbert Lawo, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Baden-Württemberg. Die Tierschutz-Verbandsklage schafft einen gewissen Ausgleich und ist ein zentrales Element zur Umsetzung der Staatsziele zum Tierschutz in Grundgesetz und Landesverfassung. Mehr Mitwirkungsrechte habe man sich aber vor allem im Bereich der Tierversuche gewünscht.

„Dort, wo die Betroffenen nicht selbst klagen können, ist die Verbandsklage in unserer Rechtsordnung längst selbstverständlich, zum Beispiel im Naturschutz. Dem Tierschutz darf dieses selbstverständliche Recht nicht länger vorenthalten bleiben", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Schröder wertet das Gesetz aus Stuttgart als weiteren Beleg dafür, dass auch der Bund tätig werden und ein Tierschutz-Verbandsklagerecht für ganz Deutschland schaffen muss.

Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände i.d.R. bereits im Vorfeld der Entscheidungsfindung einbezogen werden und deshalb nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen müssen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken.

Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland haben dem Deutschen Tierschutzbund zufolge die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Neben Baden-Württemberg plane aktuell auch die Landesregierung in Niedersachsen ein solches Gesetz.

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