Stuttgart/Tübingen:
Annäherung bei kommunalen Flüchtlingskosten/ Kretschmann: neben Pauschale auch Einzelposten abrechnen
Stand: 06.05.15 07:30 Uhr
Bewegung bei den Flüchtlingskosten: Die Landesregierung will den Landkreisen bei der Abrechnung der anfallenden Kosten für Flüchtlingsunterbringung offenbar entgegenkommen. So wolle man zwar grundsätzlich an der pro Flüchtling vom Land gezahlten Unterbringungspauschale in Höhe von 13.260 Euro festhalten. Man erwäge aber, dass zusätzlich einzelne Posten direkt abgerechnet werden können.
Der Vorsitzende des Baden-Württembergischen Landkreistags und Tübinger Landrat Joachim Walter hat das Entgegenkommen der Landesregierung bei den Flüchtlingskosten begrüßt. Die kommunalen Spitzenverbände fordern, dass die real anfallenden Kosten ausgeglichen werden. Dort gibt es - wie bei den Mieten - oft große Unterschiede.
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