Der BZgA soll künftig die Verantwortung zukommen, die gesetzlichen Krankenkassen „bei der Durchführung von kassenübergreifenden Leistungen zur primären Prävention in Lebenswelten" zu unterstützen. Laut Gesetzentwurf solle die BZgA zusätzlich zu ihrer beratenden Funktion konkrete Präventionsangebote unterbreiten. Dies werde jedoch nicht durch den Bundeshaushalt finanziert, sondern von den gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 50 Cent je Versichertem vergütet. Somit stünde der Behörde ab 2016 ein zusätzliches Budget von rund 35 Millionen Euro zur Verfügung, heißt es in der Anfrage.
Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, wie die BZgA derzeit ihr Budget einsetzt, wie viel Personal beschäftigt wird und wie die Regierung zu der Kritik steht, wonach die BZgA mit Beitragsmitteln quersubventioniert werden soll.(hib/PK)
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