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ZdK-Präsident Glück begrüßt Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung: "Eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik und Bürgergesellschaft"

Stand: 02.05.15 11:25 Uhr

02.05.2015. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßt ausdrücklich den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Pallitativversorgung. "Der Gesetzentwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Er ist eine gute Grundlage für einen umfassenden Ausbau der verschiedenen Dienste wie Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizbegleitung im ganzen Land", so der Präsident des ZdK, Alois Glück. "Das Ziel muss sein, dass diese Hilfen und diese Begleitung über die entsprechenden ambulanten und stationären Dienste für alle Menschen in Deutschland zugänglich werden, die diese Unterstützung brauchen."

Da die meisten Menschen ihren letzten Lebensabschnitt vor allem in ihrem vertrauten sozialen Umfeld, in der Familie oder im Pflegeheim als Wohnort, verbringen wollten, sei ein entsprechender Ausbau der ambulanten Dienste und die Integration solcher Dienste in die Pflegeeinrichtungen ganz dringlich, forderte Alois Glück. "Hier entscheidet sich, ob es gelingt, die bisherigen Versorgungslücken flächendeckend zu schließen."

Die Bundespolitik könne dafür allerdings nur die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen. Damit im jeweiligen Lebensraum der Menschen diese Dienste zur Verfügung stünden, brauche es das entsprechende Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der Sozialeinrichtungen und der Einrichtungen des Gesundheitswesens. "Deshalb ist der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe der Politik und des bürgerschaftlichen Engagements", unterstreicht der ZdK-Präsident. Er kündigte an, dass sich das ZdK in dieser Aufgabe weiter mit Nachdruck engagieren wolle.

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