Die Vollkonferenz setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der EKD-Synode, die den Mitgliedskirchen der UEK angehören. Sie nimmt den Bericht ihres Präsidiums entgegen. Auf ihrer konstituierenden Tagung wählt sie den Vorsitzenden und seine beiden Stellvertreter, ferner die Vorsitzenden der drei Ausschüsse für Theologie, Recht und Liturgie. Seit ihrer Gründung im Jahr 2003 versteht sich die UEK als Modell und Motor einer engeren Kirchengemeinschaft in der EKD. Mit diesem Ziel beteiligt sie sich an der gegenwärtigen Fortentwicklung des Verbindungsmodells von EKD, UEK und VELKD.
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