In einem gemeinsamen Eröffnungsgottesdienst heute Abend in der Würzburger St. Stephanskirche werden die Synodalen von VELKD und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie die Mitglieder der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) von den Leitenden Geistlichen der drei gliedkirchlichen Zusammenschlüsse verpflichtet. Seit 2009 zeitlich und örtlich verbunden, konstituieren sich vom 30. April bis 3. Mai 2015 neben der Generalsynode der VELKD auch die EKD-Synode und die Vollkonferenz der UEK.
Am 1. Mai werden die Synodalen der VELKD ein neues Präsidium wählen. Dieses setzt sich aus dem Präsidenten/der Präsidentin, zugleich auch Mitglied der Kirchenleitung der VELKD, den oder die 1. und 2. Vizepräsidenten/in sowie zwei beisitzenden Mitgliedern zusammen. Darüber hinaus finden die Wahlen in die Ausschüsse der Generalsynode statt.
Die Generalsynode ist das gesetzgebende, synodale Organ der VELKD, die in der Regel einmal im Jahr tagt. Der Generalsynode gehören 50 Personen an. 42 Mitglieder, davon 15 ordinierte, werden von den Landessynoden der Gliedkirchen gewählt. Acht Mitglieder beruft der Leitende Bischof.
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