Auf die Frage nach privatwirtschaftlicher Beteiligung an Infrastrukturprojekten erläutert die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Vorgaben und schreibt: „Grundsätzlich hat eine Prüfung der verschiedenen Beschaffungsvarianten immer unter der Maßgabe zu erfolgen, die wirtschaftlichste Variante für den öffentlichen Auftraggeber auszuwählen."
Nach Angaben der Regierung wurden die Investitionsvorschriften für Versicherungsunternehmen geändert, um ihnen vor dem Hintergrund des Niedrigzinsumfeldes besseren Zugang zu langfristigen, ertragreichen Anlagen zu ermöglichen. Das Schutzniveau für die Versicherten werde dadurch jedoch nicht beeinträchtigt.(hib/HLE)
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