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Nationaler Normenkontrollrat: Regierung hat Chance zur Begrenzung gesetzlicher Folgekosten ergriffen

Stand: 27.04.15 13:11 Uhr

"Die Bundesregierung hat mit der für die Jahresmitte geplanten Einführung einer ‚One in one out"-Regel ein neues, durchgreifendes Mittel gegen die gesetzliche Kostenflut auf den Weg gebracht." Das sagte der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig: "Die Bundesministerien werden künftig sehr genau überlegen müssen, welche konkreten Entlastungen sie im Gegenzug für neue gesetzliche Belastungen benennen und umsetzen", so Ludewig.

Ludewig äußerte sich zu dem von der Bundesregierung vorgelegten "Jahresbericht 2014 zu besserer Rechtsetzung und Bürokratieabbau ".

Die mutige und in seiner Bedeutung kaum zu überschätzende Entscheidung der Bundesregierung für eine ‚One in one out'-Regel werde spürbaren ‚Druck ins System' bringen – eine wichtige Voraussetzung für greifbare Fortschritte bei Bürokratieabbau und Reduzierung von Gesetzesfolgekosten in Deutschland."

Wie wichtig diese Entscheidung sei, zeige die Bilanz des vorliegenden Jahresberichts 2014 der Bundesregierung. Für das zurückliegende Jahr hatte den die neue Regel noch nicht gegolten. Dadurch habe die Bundesregierung im vergangenen Jahr insbesondere durch das Mindestlohngesetz noch Bürokratie-Kosten in Milliardenhöhe für Deutschland verursacht:

Der Erfüllungsaufwand, also die Folgekosten von Gesetzen, für alle von der Bundesregierung im Jahr 2014 beschlossenen Regelungsvorhaben sei erheblich gestiegen: Die Wirtschaft war, so Ludewig, mit einem Anstieg von rund 10,3 Milliarden Euro besonders stark betroffen, maßgeblich durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Tarifautonomiestärkungsgesetz. „Wenn ‚One in one out' in Zukunft konsequent angewandt wird, gibt es eine reale Chance, Belastungen, die durch Gesetze entstehen, erstmals nachhaltig und wirksam zu begrenzen", erklärt Dr. Johannes Ludewig.

Weitere Kostenbegrenzungen können Ludewig zufolge erreicht werden, wenn endlich ernst gemacht wird mit E-Government, das heißt mit dem konsequenten Einsatz einheitlicher elektronischer Verfahren über Ressortgrenzen hinweg und abgestimmt zwischen Bund und Ländern. Hier gibt es noch ein erhebliches Kostensenkungspotenzial und dementsprechenden Handlungsbedarf.

Der Nationale Normenkontrollrat begrüße, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Lebenslagenkonzept die Belastungen von Bürgern und Wirtschaft durch Bürokratie im direkten Kontakt mit den Behörden sichtbar machen will. „Wenn erkennbar wird, wo der ‚bürokratische Schuh' im Alltag am stärksten drückt, muss dem dann konsequent mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt werden. Dann können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen spürbar entlastet werden", fordert Dr. Johannes Ludewig.

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. Der Nationale Normenkontrollrat prüft Regelungsvorhaben in Deutschland auf deren Folgekosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung hin.

Das Bundeskabinett hatte das Bürokratie-Entlastungsgesetz am 25. März 2015 beschlossen. Dies war vom Nationale Normenkontrollrat ausdrücklich begrüßt worden: „Mit diesem Gesetz und seinem Entlastungsvolumen von 744 Mio. Euro setzt die Bundesregierung ein klares Signal für eine Entlastung des Mittelstandes", so der Vorsitzende des Normenkontrollrats, Dr.Johannes Ludewig.

Angestoßen von einer Initiative von Bundesminister Sigmar Gabriel im November letzten Jahres habe die Bundesregierung das Bürokratie-Entlastungsgesetz sehr zügig auf den Weg gebracht. Innerhalb von nur drei Monaten hätten sich die Bundesministerien auf Eckpunkte für den Abbau von Bürokratie geeinigt. Nach weiteren drei Monaten habe die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Gesetzes Ende März 2015 konkrete Festlegungen getroffen. „Hier wurden vorbildhaft in kürzester Zeit wirksame Ideen für einen spürbaren Abbau von Bürokratie entwickelt und umgesetzt", erklärt Dr. Ludewig.

Besonders hervorzuheben sei die in diesem Zusammenhang verabschiedete ‚One in one out'-Regel. Sie bedeutet: Wird eine gesetzliche Regelung verabschiedet, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, muss an anderer Stelle eine gleichwertige Entlastung geschaffen werden. Die für Mitte dieses Jahres vorgesehene Einführung dieser Regel bedeute einen mutigen und in seiner Bedeutung kaum zu überschätzenden Schritt der Bundesregierung in Richtung Begrenzung von Bürokratie und Kostenfolgen von Gesetzgebung. Der Staatssekretärsausschuss unter der engagierten Leitung von Staatsminister Dr. Helge Braun im Bundeskanzleramt hat für diese Regelung die sicher nicht ganz einfachen Vorarbeiten geleistet. Der Normenkontrollrat begrüßt, dass damit eine Anregung des Rates vom Oktober letzten Jahres zügig aufgegriffen und umgesetzt worden ist. „Wenn ‚One in one out' in Zukunft konsequent angewandt wird, gibt es eine reale Chance, nachhaltige, spürbare Fortschritte bei Bürokratieabbau und Reduzierung von Gesetzesfolgekosten in Deutschland zu erreichen", erklärt Dr. Ludewig.

Bundesregierung und Normenkontrollrat stimmen Ludewig zufolge darin überein, dass diesem Mittelstands-Entlastungsgesetz weitere Schritte folgen müssen. Der Normenkontrollrat sieht noch beachtlichen Spielraum für weitere Entlastungsmaßnahmen, so z.B. durch eine weitergehende Befreiung von Statistik- und Meldepflichten für Existenzgründer sowie durch die deutlich konsequentere Nutzung elektronischer Kommunikation zwischen Verwaltung sowie Bürger und Unternehmen. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, vor allem auch für eine wesentlich effizientere Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung sowie zwischen Bund und Ländern.

"Alles in allem: Ein guter Tag im Kampf gegen Bürokratie und gesetzliche Kostenflut! Es gibt jetzt begründete Hoffnung für greifbare Fortschritte!", bilanziert der Normenkontrollrat die Entwicklung in einer Presseinfo.

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