Erdbeben in Nepal | Bildquelle: World Vision

Nepal / Berlin:

Neue Reise- und Sicherheitshinweise der Bundesregierung

Stand: 28.04.15 13:05 Uhr

Am 25. April ereignete sich in Nepal ein schweres Erdbeben der Stärke 7,9 mit Epizentrum etwa 80 km nordwestlich von Kathmandu. Dabei kamen vermutlich weit über 2.000 Menschen ums Leben; die Zahl der Todesopfer steigt stündlich weiter und wird sich genau erst in einigen Tagen bestätigen lassen. Das Auswärtige Amt hat neue Reise- und Sicherheitshinweise für Nepal veröffentlicht: "Gebäude und Infrastruktur in der Hauptstadt und andeen betroffenen Landesteilen wurden schwer beschädigt. Stromversorgung und Telefonnetze kamen weitgehend zum Erliegen bzw. sind überlastet. Für Anrufe aus und nach Nepal kann daher zeitweise etwas Geduld nötig sein. Der internationale Flughafen von Kathmandu ist derzeit prioritär für Hilfsflüge geöffnet; Ob und wann einzelne Linienflüge von dort starten sollte bei Fluglinien und Reiseveranstaltern erfragt werden, deren Auskunfts- und Buchungssysteme aufgrund des Stromausfalls derzeit aber nur sehr eingeschränkt funktionieren. Die nepalesische Regierung hat in den betroffenen Gebieten den Notstand ausgerufen." Von aufschiebbaren Reisen nach Nepal werde vorrübergehend abgeraten.

Das Auswärtige Amt hat am 26. April 2015 neue Reise- und Sicherheitshinweise für Nepal veröffentlicht. Das Außenministerium bittet Reisende um dringende Beachtung:

"Am 25. April ereignete sich in Nepal ein schweres Erdbeben der Stärke 7,9 mit Epizentrum etwa 80 km nordwestlich von Kathmandu. Dabei kamen vermutlich weit über 1.000 Menschen ums Leben; die Zahl der Todesopfer steigt stündlich weiter und wird sich genau erst in einigen Tagen bestätigen lassen. Gebäude und Infrastruktur in der Hauptstadt und andeen betroffenen Landesteilen wurden schwer beschädigt. Stromversorgung und Telefonnetze kamen weitgehend zum Erliegen bzw. sind überlastet. Für Anrufe aus und nach Nepal kann daher zeitweise etwas Geduld nötig sein.

Der internationale Flughafen von Kathmandu ist derzeit prioritär für Hilfsflüge geöffnet; Ob und wann einzelne Linienflüge von dort starten sollte bei Fluglinien und Reiseveranstaltern erfragt werden, deren Auskunfts- und buchungssysteme aufgrund des Stromausfalls derzeit aber nur sehr eingeschränkt funktionieren.

Die nepalesische Regierung hat in den betroffenen Gebieten den Notstand ausgerufen.

Von aufschiebbaren Reisen nach Nepal wird vorrübergehend abgeraten.

Reisenden in Nepal wird geraten, einsturzgefährdete Gebäude zu meiden und Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufzunehmen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die innenpolitische Lage hat sich nach den erfolgreichen Wahlen im November 2013 stabilisiert. Gleichwohl sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:

In den letzten Jahren sind landesweit und auch in Kathmandu Bombenanschläge verübt worden. Im Februar 2012 ereignete sich im Regierungsviertel von Kathmandu („Singha Durbar") eine Bombenexplosion, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen. Im April 2012 explodierte während eines friedlichen Sitzprotestes ein Sprengsatz in der Stadt Janakpur (im südöstlichen Nepal) mit ebenfalls mehreren Toten und Verletzen.
Es wird daher zu äußerster Vorsicht geraten, vor allem bei bekannten Sehenswürdigkeiten. Große Menschenansammlungen sollten gemieden werden.

Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Im März 2011 explodierten dort vier Sprengkörper in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere verletzt. Es wird empfohlen, von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai-Region abzusehen.

Von Reisen in das südöstliche Terai wird abgeraten.

Bandhs/ Streiks

Trotz der inzwischen stabileren politischen Lage ist immer wieder mit der Ankündigung von Protestaktionen sowie lokalen oder landesweiten Streiks seitens der verschiedenen politischen Gruppen und Organisationen zu rechnen. Bereits in der Vergangenheit kam es in ganz Nepal wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte.

Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit „Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs" ist auf Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nepalbandh.com einsehbar.

Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Auch Hauptverkehrsstraßen werden häufig tagelang u. a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, wodurch touristische Ziele oder Flughäfen nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden können .

Sofern es die Sicherheitslage zulässt bemüht sich das Nepal Tourism Board Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.

Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.

Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Zu beachten ist, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.

Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.

Reisen über Land

Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.

In den Terai-Distrikten dauern Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften weiter an. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, selbst in Kathmandu, waren vereinzelt auch Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen und wurden Ausländer bedroht.

An den Grenzübergängen zu Indien kann es auf Grund der instabilen politischen Situation sowohl auf südnepalesischer als auch auf nordindischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.

Kriminalität
Auf Grund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. In touristischen Regionen sind häufiger Taschendiebstähle vorgekommen, in abgelegeneren Gebieten auch durch vorbeifahrende Motorradfahrer.

In den vergangenen Jahren haben mehrere ausländische Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, sowie in den in Kathmandus südlicher Nachbarstadt Patan gelegenen Vierteln Sanepa und Jawalakhel angezeigt. Frauen wird deshalb empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und stets mit Begleitung unterwegs zu sein.

Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche". Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.

Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.

Naturkatastrophen

Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können.

Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Der Mangel an angemessener Notfallvorsorge, insbesondere in Bezug auf medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen, wird die fatalen Auswirkungen eines starken Erdbebens in Nepal und besonders dem Kathmandu-Tal vermutlich noch verstärken. Es wird daher empfohlen, sich vor Anreise auf die Möglichkeit eines Erdbebens vorzubereiten und mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.

Hinweise für Trekking-Touren

Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch kam es in der Vergangenheit zu Übergriffen gegen alleinreisende Trekker.

Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu begehen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen sowie vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: +977-1-4412786; Fax: +977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der evtl. Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft vorzunehmen. Die Registrierung kann maximal 10 Tage vor Ihrer geplanten Reise unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav vorgenommen werden.

Beim Trekking sollten Reisende die Risiken der Höhenkrankheit nicht unterschätzen und bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) absteigen. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopter-Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer sofort durchgeführt werden können. Das Auswärtige Amt verweist hierzu auf das Merkblatt zur Höhenkrankheit.

Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen (Gebühr 10 US-Dollar) als auch für Individual-Trekker (Gebühr 20 US-Dollar) ausgestellt wird. Die Gebühr muss zum aktuellen Wechselkurs in nepalesischen Rupien entrichtet werden. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, E-mail: mediacenter@ntb.org.np

Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Freiwilligendienste/Voluntourism-Aufenthalte

Bei der Aufnahme von Freiwilligendiensten (sogenannten Voluntourism) bei vermeintlich gemeinnützigen Organisationen wird zu einer gewissen Vorsicht geraten. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten in Kinderheimen oder wenn dem Freiwilligen ein größerer Geldbetrag für seine Dienste in Rechnung gestellt werden soll. Es ist vermehrt vorgekommen, dass lokale oder internationale Nichtregierungs-Organisationen armutsrelevante Projekte zur eigenen Bereicherung vortäuschen.

Es wird empfohlen, sich vor Abreise beim Hauptsitz der Organisation über die Anstellungsbedingungen, die Art der Arbeit sowie die Versicherungsdeckung zu informieren. Zur Aufnahme einer Freiwilligenarbeit in Nepal muss eine Arbeitserlaubnis von den nepalesischen Behörden erteilt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft.

Krisenvorsorgeliste

Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Auch sollten dort Informationen zu möglichen Ansprechpartnern in Deutschland sowie Angaben zur Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft und die Reisekrankenversicherung hinterlegt werden. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis

Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:

www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit das sogenannte „Load shedding". Dies bedeutet täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.

Verkehrsbedingungen

Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden.
Die Flugsicherheit von inländisch und international operierenden nepalesischen Fluggesellschaften entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Allen nepalesischen Luftfahrtunternehmen wurde mit Wirkung vom 05.12.2013 der Betrieb im europäischen Luftraum untersagt, die sog. „schwarze Liste" der EU ist einsehbar unter:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://ec.europa.eu/.

Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.

Geldversorgung

Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Maestro-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN.

Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Traveler Cheques hingegen werden nicht mehr angenommen. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für die Einreise benötigt man ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr.

Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.

Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Auf Grund der langen Wartezeiten bei der Visumerteilung am Flughafen empfiehlt das Auswärtige Amt die vorherige Einholung eines Visums. Neu ist die Möglichkeit, ein Visum zur Einreise über den Tribhuvan-Flughafen vorab online unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.online.nepalimmigration.gov.np zu beantragen. Zur Zuverlässigkeit des Verfahrens liegen allerdings keine Erfahrungswerte vor.

Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät die Deutsche Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen.

Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.

Touristenvisa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.

Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Zur Ausübung von Freiwilligendiensten in Nepal muss eine Arbeitserlaubnis von den nepalesischen Behörden erteilt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. Health Camps), welche zusätzlich grundsätzlich die Zustimmung des Nepal Medical Councils benötigen.

Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren sind auf der Website des Department of Immigration unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immi.gov.np zu finden oder können von der nepalesischen Botschaft in Berlin erfragt werden (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nepalembassy-germany.de). Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.

Das Auswärtige Amt rät Reisenden, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.

Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immigrationindia.nic.in/

Reisende, die Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, informieren sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Zu beachten ist insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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Besondere Zollvorschriften

Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.

Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:

Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden

1 gebrauchtes Fernglas1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände1 Kinderwagen und 1 Dreirad1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte1 gebrauchte Armbanduhr

Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände

1 Sortiment Zimmermannswerkzeuggebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für MusikerSportartikel für SportlerAngel

Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.

Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände

1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für VideoaufnahmenMedikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000

Ausfuhr von Gütern aus Nepal

Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten von geschützten Tier- und Pflanzenarten zu beachten. Diese ist unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.customs.gov.np/en/faq.html -> Banned, Quantitative Restriction and Permission on Export einsehbar.

Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

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Besondere strafrechtliche Vorschriften

Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.

Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.nepalimmigration.gov.np/)erhältlich.

Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.

Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.

Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen" interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden; es sind jedoch in den letzten Jahren keine Fälle tatsächlicher Strafverfolgung bekannt geworden.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.

Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indische Rupien) ist nicht gestattet.

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Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.

Dengue Fieber

Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe auch tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt besonders im Süden des Landes, während und unmittelbar nach der Regenzeit auch in den mittleren Landesteilen bis in Höhen von circa 2000 Metern vor.

Malaria

Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.

Außer in Höhenlagen über ca. 2000 Meter besteht in Nepal ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen, besonders in den Sommermonaten von Mai bis Oktober. Das Risiko ist im südlichen Tiefland am höchsten und nimmt nach Norden mit zunehmender Höhe langsam ab. Dabei handelt es sich in ca. 70% um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana. In ca. 30% muss aber mit Malaria tropica Fällen gerechnet werden.

Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent unddas Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oderder Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)

vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Nepal, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in N epal ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten

Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen und kann auch vor anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (Gonorrhö, Syphilis, Hepatitis B, u. a.) schützen.

Durchfall- und Darmerkrankungen

Oberflächengewässer sind meist mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte (und möglichst kohlensäurehaltige) Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Trinkwasser aus den ACAP Filteranlagen entlang des Annapurna Treks gilt allgemein als sicher. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, AmÍ ben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmässiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung" kann dann ggf. vor Ort erfolgen.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Nepal in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de).

Vogelgrippe (Influenza A H5N1)

In Nepal, u. a. auch im Raum Kathmandu, sind im Frühjahr und erneut im Herbst 2012 vereinzelt Verdachtsfälle von klassischer Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza oder „Vogelgrippe") bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen, aufgetreten. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Der Verzehr gut durchgegarter Geflügelprodukte ist unbedenklich. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de).

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.

Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.

Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht existent. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Nepal bewusst sein.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Nepal mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Reisen, insbesondere beim Trekking, mitzuführen.

Die Deutsche Botschaft in Kathmandu verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen."


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