Asylsuchende in Flüchtlingsunterkunft | Bildquelle: RTF.1

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32.054 Asy­lan­trä­ge im März 2015 - Anstieg von 184,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat März 2014

Stand: 09.04.15 15:57 Uhr

09.04.2015. Im März 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 32.054 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 184,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat März 2014. Entschieden hat das Bundesamt im März 2015 über die Anträge von 22.754 Personen. 6.277 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (27,6 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 144 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 189 Personen (0,8 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahlen im Einzelnen:

I.    Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2015 32.054 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 28.681 als Erstanträge und 3.373 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 20.774 Personen (184,2 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 5.971 Personen (22,9 Prozent) gestiegen.

Insgesamt 19.730 Anträge wurden von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt, das sind 61,6 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge. Mitursächlich hierfür ist die priorisierte Bearbeitung der Verfahren der Staatsangehörigen aus Kosovo.

Hauptherkunftsländer im Februar 2015:

Zum Vergleich:

Januar 2015

Februar 2015

März 2015

 1.

Kosovo

3.630

7.728

11.729

 2.

Syrien

5.530

4.237

4.620

 3.

Albanien

1.648

1.794

3.020

 4.

Serbien

3.328

2.849

2.833

 5.

Irak

1.065

960

1.192

 6.

Mazedonien

919

958

1.186

 7.

Afghanistan

1.162

998

926

 8.

Bosnien-Herzegowina

703

693

690

 9.

Ungeklärt

510

284

400

10.

Ukraine

265

340

395

 

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im März 2015:

 

 

Asylanträge

Erstanträge

Folgeanträge

Gesamt

32.054

28.681

3.373

davon:

 

 

 

Kosovo

11.729

11.147

582

Syrien

4.620

4.420

200

Albanien

3.020

2.955

65

Serbien

2.833

1.709

1.124

Irak

1.192

1.052

140

Mazedonien

1.186

744

442

Afghanistan

926

885

41

Bosnien-Herzegowina

690

380

310

Ungeklärt

400

380

20

Ukraine

395

392

3

Die Zahl der Asylerstanträge im März 2015 (28.681) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (9.839) um 191,5 Prozent und gegenüber dem Vormonat (22.775) um 25,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Kosovo, Syrien und Albanien.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im März 2015 (3.373) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.441) um 134,1 Prozent und gegenüber dem Vormonat (3.308) um 2,0 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Kosovo und Mazedonien.

Im März 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 22.754 Personen (Vorjahresmonat: 11.199, Vormonat: 17.580) entschieden. 6.277 Personen (27,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 194 Personen (0,9 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.083 Personen (26,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im März 2015 erhielten 144 Personen (0,6 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im März 2015 bei 189 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 10.821 Personen (47,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.323 Personen (23,4 Prozent).

II.  Laufendes Jahr 2015

In der Zeit von Januar bis März 2015 haben insgesamt 85.394 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 75.034 als Erstanträge und 10.360 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (37.820 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 47.574 Personen (125,8 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer von Januar bis März 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:

   

Jan-März 2014

Jan-März 2015

1.

Kosovo

1.394

23.137

2.

Syrien

5.527

15.444

3.

Serbien

5.289

9.074

4.

Albanien

1.967

6.486

5.

Irak

1.135

3.481

6.

Afghanistan

2.572

3.238

7.

Mazedonien

2.276

3.097

8.

Bosnien-Herzegowina

1.919

2.120

9.

Eritrea

933

1.393

10.

Russische Föderation

1.588

1.283

 

Verteilung der Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis März 2015:

 

Asylanträge

Erstanträge

Folgeanträge

Gesamt

85.394

75.034

10.360

davon:

 

 

 

Kosovo

23.137

21.105

2.032

Syrien

15.444

14.711

733

Serbien

9.074

5.672

3.402

Albanien

6.486

6.311

175

Irak

3.481

3.009

472

Afghanistan

3.238

3.131

107

Mazedonien

3.097

1.852

1.245

Bosnien-Herzegowina

2.120

1.221

899

Eritrea

1.393

1.368

25

Russische Föderation

1.283

1.065

218

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2015 (75.034) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (32.949) um 127,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Kosovo, Syrien und Albanien.

Die Zahl der Asylfolgeanträge in den ersten drei Monaten 2015 (10.360) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (4.871) um 112,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Kosovo und Mazedonien.

Von Januar bis März 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 58.046 Entscheidungen (Vorjahr: 33.585) getroffen. Insgesamt 20.523 Personen (35,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 650  Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 19.873 Personen (34,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Weitere 352 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis März 2015 bei 445 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 21.002 Personen (36,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 15.724 Personen (27,1 Prozent).

Ende März 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 199.831, davon 178.249 als Erstanträge und 21.582 als Folgeanträge (Vormonat: 188.435 anhängige Verfahren, davon 167.749 Erst- und 20.686 Folgeanträge; zum 31. März 2014 100.628 anhängige Verfahren, davon 91.222 Erst- und 9.406 Folgeanträge). (BMI)

Weitere Informationen finden sich unter  www.bamf.de.

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