Inklusion an Schulen | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen/Stuttgart/Walldorf:

"Happy End für Henri": Behinderter Junge darf auf normale Realschule wechseln

Stand: 08.04.15 18:53 Uhr

Im Fall des bundesweit durch die Medien gegangenen Falls des geistig behinderten Jungen Henri aus Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis gibt es jetzt einen Erfolg. Der 12jährige, der am Down-Syndrom leidet, darf im kommenden Schuljahr auf eine Realschule wechseln, an der nicht-behinderte und behinderte Kinder zusammen unterrichtet werden. Die Mutter des Kindes sprach jetzt von einem "Happy End für Henri". Derzeit wiederholt der 12jährige die vierte Klasse. 2014 hatte die Schule die Aufnahme von Henri noch abgelehnt. Die Eltern hatten unter anderem die Aufnahme in ein Gymnasium beantragt, damit Henri nicht von seinen Freunden getrennt werde. Dieses hatte abgelehnt. Auch das Kultusministerium hatte diesen Beschluss nicht aufgehoben. Generell liegt die jetzige Entscheidung aber auf dem Kurs der neuen Landesregierung.

Die Klasse 5e der Peter Rosegger-Schule in Reutlingen. Als private „Inklusionsinitiative „von unten" lernen hier seit acht Monaten fünf geistig behinderte Kinder – zusammen mit einundzwanzig Gymnasiasten des Albert Einstein- Gymnasiums pro Kernfach Mathe, Englisch und Deutsch je eine Stunde in der Woche zusammen.

Ein Projekt, das der grün-roten Landesregierung gefallen dürfte. Denn sie will mit ihrem sich in der Anhörung befindlichen Gesetztentwurf zur Inklusion die Möglichkeit, dass behinderte Kinder an normalen Schulen lernen können, zur Regel machen. Passiert das Gesetz im Juli den Landtag, haben Eltern künftig bei der Schulwahl ihrer Kinder freie Wahl, das hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bereits im Rahmen der Entwurfsvorstellung hervorgehoben: Man werde die Sonderschulpflicht aufheben und den Eltern so die Wahlmöglichkeit eröffnen, ob deren Kinder in eine Sonderschuleinheit oder ins R Regelschulwesen sollten.

Damit spreche man sich klar für einen Paradigmenwechsel und eine Gesellschaft aus, in der es normal sei, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammen lebten – und lernten Allerdings mit einer Einschränkung: gesorgt werde dafür, dass die Inklusion in Gruppenlösungen ermöglicht werde.

Konkret heisst dies: einen Elternanspruch für jede Schule gibt es – wie jetzt im Fall Henri, der aufs Gymnasiumm sollte - nicht. Hier sollen die Schulämter über die vorliegenden Eltern-Anträge eruieren, wo der schrittweise Aufbau inklusiver Angebote im Rahmen der Möglichkeiten auch Sinn macht.

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