Ein Projekt, das der grün-roten Landesregierung gefallen dürfte. Denn sie will mit ihrem sich in der Anhörung befindlichen Gesetztentwurf zur Inklusion die Möglichkeit, dass behinderte Kinder an normalen Schulen lernen können, zur Regel machen. Passiert das Gesetz im Juli den Landtag, haben Eltern künftig bei der Schulwahl ihrer Kinder freie Wahl, das hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bereits im Rahmen der Entwurfsvorstellung hervorgehoben: Man werde die Sonderschulpflicht aufheben und den Eltern so die Wahlmöglichkeit eröffnen, ob deren Kinder in eine Sonderschuleinheit oder ins R Regelschulwesen sollten.
Damit spreche man sich klar für einen Paradigmenwechsel und eine Gesellschaft aus, in der es normal sei, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammen lebten – und lernten Allerdings mit einer Einschränkung: gesorgt werde dafür, dass die Inklusion in Gruppenlösungen ermöglicht werde.
Konkret heisst dies: einen Elternanspruch für jede Schule gibt es – wie jetzt im Fall Henri, der aufs Gymnasiumm sollte - nicht. Hier sollen die Schulämter über die vorliegenden Eltern-Anträge eruieren, wo der schrittweise Aufbau inklusiver Angebote im Rahmen der Möglichkeiten auch Sinn macht.
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