Bischof Gebhard Fürst | Bildquelle: RTF.1

Rottenburg / Stuttgart:

Bischof Fürst: Segensverweigerung für gleichgeschlechtliche Paare stellt keine Herabwürdigung dar

Stand: 08.04.15 14:09 Uhr

0804.2015. Die Verweigerung eines gottesdienstlichen Segens für gleichgeschlechtliche Partnerschaften "stellt keine Herabwürdigung dieser Lebensform dar." Das sagte der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, in Reaktion auf zwei Artikel der "Stuttgarter Nachrichten." Anlässlich der Beiträge der Stuttgarter Nachrichten vom 8. April "Kirche verweigert schwulem CDU-Chef Segen" und "CDU-Kreischef bekommt Segen seiner Kirche nicht" sei es Bischof Gebhard Fürst wichtig zu betonen, dass jeder Lebensgemeinschaft, deren Zusammenleben auf christlichen Werten beruhe, Respekt und Anerkennung zustehe.

Einer Segnungsfeier in einer katholischen Kirche könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden. Es bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit, dass in der Öffentlichkeit der Unterschied zwischen einer Segnung homosexueller Paare und dem Ritus einer sakramentalen Trauung von Mann und Frau nicht wahrgenommen wird. Das Sakrament der Ehe, gespendet in der kirchlichen Trauung von Mann und Frau, in der Offenheit für Kinder, müsse in seiner eigenen, unverwechselbare Form gewahrt bleiben.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte in ihren Stellungnahmen zum Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften von Anfang an zum Ausdruck gebracht, dass eine Gleichbehandlung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft geeignet sei, das Eheverständnis um wesentliche Dimensionen zu verkürzen. Die Bischöfe wollen alles vermeiden, was einer Verwechselbarkeit von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft Vorschub leisten könnte. Dazu gehöre auch die Segnungsfeier für homosexuelle Paare.

Ob eine kirchliche Segnung homosexueller Paare künftig möglich ist, ist derzeit offen. Die Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird auch Gegenstand der Beratungen auf der im Herbst stattfindenden Bischofssynode in Rom sein. (DRS)

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