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"Mindestlohngesetz braucht dringend Bürokratieabbau!"-Guido Wolf: Arbeitnehmerschutz wird ins Gegenteil verkehrt

Stand: 31.03.15 14:03 Uhr

31.03.2015. "In Baden-Württemberg stellt die Höhe des Mindestlohns von 8, 50 Euro in der Regel kein Problem dar. Aus unserer Sicht muss aber bei den bürokratischen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes dringend nachgebessert werden." Das sagte heute der Vorsitzende der baden-württembergischen CDU-Fraktion und Spitzenkandidat Guio Wolf: Hier gehe es um eine Vielzahl von Bestimmungen, die erhebliche Bürokratie auslösen, teilweise unklar in den Anwendungen sind oder Verfahrensabläufe deutlich verkomplizieren.

Wolf sagte:  "Dies führt insbesondere bei den landwirtschaftlich geprägten Branchen zu finanziellen Überforderungen, aber nicht nur dort. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat eine Überprüfung des Mindestlohngesetzes zugesagt und hier werden wir unsere Forderungen einbringen. Unsere Fraktionsanhörung hat zahlreiche Ansatzpunkte geliefert und wir werden sowohl die Forderungen der Arbeitgeberseite als auch die der Arbeitnehmerseite in Berlin mit Nachdruck vertreten".

Eine erste Auswertung der Ergebnisse der Anhörung hat gezeigt, dass die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes besonders sorgfältig bei den vielen kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben überprüft werden müssten. „Es kann nicht sein, dass der Mindestlohn bürokratische Hürden schafft, die es dem Obstbauern nicht mehr ermöglichen, wirtschaftlich zu arbeiten. Auch die Kontrollen des Mindestlohns durch uniformierte und bewaffnete Zollbeamte werden von den Betroffenen als überzogen martialisch empfunden."

Wolf sagte weiter: "Teilweise wird auch der durch das Gesetz gewünschte Arbeitnehmerschutz ins Gegenteil verkehrt: Saisonarbeiter wünschen in der Regel die Auszahlung ihres Lohnes zum Ende der Tätigkeit, damit dieser von ihnen nicht in Gemeinschaftsunterkünften nicht über Wochen hinweg in bar aufbewahrt werden muss. Durch die gesetzlich vorgeschriebene monatliche Auszahlung des Lohns ist dies nicht mehr möglich. Dies sorgt für erhebliche Unsicherheiten. Hier müssen Korrekturen erfolgen", forderte Wolf. Weitere Forderungen aus der Anhörung seien die deutliche Absenkung der 2.958 EUR-Grenze auf rd. 2.000 EUR nach der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung und der Verzicht auf eine Einbeziehung der Vereine und des Ehrenamts oder von Familienangehörigen in den Mindestlohn.

„Wir stehen im intensiven Austausch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und wir werden die an uns herangetragenen Kritikpunkte am Mindestlohngesetz sowohl der Arbeitgeberseite als auch der Arbeitnehmerseite in den Überarbeitungsprozess des Gesetzes einbringen. Das Mindestlohngesetz darf nicht zu einem Hindernis für wirtschaftliches Arbeiten werden und es muss vor allem bei besonders stark betroffenen Branchen wie der Landwirtschaft umgehend nachgebessert werden", betonte Wolf.

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