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Deutschland:

"Aufzeichnungspflichten für Mindestlohn müssen auf den Prüfstand" -Agrarminister wollen Entlastung für kleine und mittlere Betriebe

Stand: 30.03.15 01:22 Uhr

30.03.2015. Mehrere Landwirtschaftsminister wollen landwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmen von den mit dem Mindestlohn verbundenen Aufzeichnungspflichten entlasten. Zu diesem Zweck regen die Ressortchefs von Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg die Zusammenführung des Mindestlohngesetzes mit dem Arbeitnehmerentsendegesetzes an. Das meldet die Online.Plattform Topagrar.com.

Dem Bericht zufolge sagte der Landwirtschaftsminister von Sachsen, Thomas Schmidt: "Die Aufzeichnungspflichten für Saisonarbeitskräfte und mitarbeitende Familienangehörige, die mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt sind, müssen auf den Prüfstand". Ziel müsse es sein, die Beschäftigten in der Landwirtschaft sowohl angemessen zu entlohnen, als auch die derzeit bestehenden Aufzeichnungspflichten an die Besonderheiten im Agrarsektor anzupassen.

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