Weit drastischer Folgen als ein hohes Bußgeld haben Fahrten unter Alkoholeinfluss etwa in Italien und Dänemark. Wer auf italienischen Straßen mit mindestens 1,5 Promille im Blut erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Dänemark hat eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. Freiheitsstrafen für Alkoholfahrten drohen unter anderem in Schweden (ein Monat bei 1,0 Promille) und Spanien (drei Monate ab 1,2 Promille).
Bereits seit 2010 können Verkehrsverstöße die im EU-Ausland begangen werden in Deutschland vollstreckt, also eingetrieben werden. Um verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Überhol- und Handyverstöße effektiver und schneller verfolgen zu können, hilft der vor kurzem optimierte Halterdatenaustausch innerhalb der EU. Für Verkehrsverstöße die im Ausland begangen werden, gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus. (ADAC)
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